
Walliser Aufstand: Grundstücksbesitzer vertreibt Polizisten mit Blitzern
2025-04-11
Autor: Simon
Ein unerwarteter Vorfall in Ried-Brig
In einer erstaunlichen Wendung der Ereignisse hat ein Mann aus Ried-Brig die Polizei von seinem Privatgrundstück verwiesen. Der Grund? Die Beamten hatten ohne seine Zustimmung einen mobilen Blitzer zur Geschwindigkeitskontrolle aufgestellt.
Das Aufeinandertreffen mit der Polizei
Die Polizei reagierte auf zahlreiche Beschwerden von Anwohnern über zu schnelle Fahrzeuge. Doch als sie sich auf dem Grundstück des Mannes niedergelassen hatten, folgte eine hitzige Diskussion. In einem Video, das dem "Walliser Bote" zugespielt wurde, ist zu sehen, wie der Grundstücksbesitzer die Polizei auffordert, sich zu entfernen – und das tat sie schließlich auch, nicht ohne einen letzten Kommentar: "Dann dürfen Sie sich künftig nicht mehr beschweren, wenn hier zu schnell gefahren wird."
Rechtliche Grauzonen: Was ist erlaubt?
Die rechtliche Lage bei Geschwindigkeitskontrollen auf Privatgelände sorgt für Diskussionen. Die Walliser Polizeigesetzgebung erlaubt solche Maßnahmen, sofern sie als "nützlich und notwendig" erachtet werden. Dies wirft Fragen auf: Ist es rechtens, Tempoüberwachungen präventiv durchzuführen? Ein Jurist wies darauf hin, dass in Notfällen kaum Probleme zu erwarten seien, jedoch die Situation bei präventiven Maßnahmen heikel sei.
Das Urteil eines Juristen
Laut dem Anwalt des Grundstücksbesitzers handelte dieser vollkommen rechtens, als er die Polizisten aufforderte zu gehen. Die Polizei reagierte daraufhin professionell und brach den Einsatz ab. Ähnliche Fälle haben in anderen Kantonen, wie Waadt und Freiburg, bereits für Kontroversen gesorgt. Gerade die Frage, wo die Grenzen der Polizeiarbeit auf privatem Grund liegen, bleibt ein brisantes Thema.
Fazit: Ein Fall der Wellen schlägt
Dieser Vorfall in Ried-Brig hat nicht nur die Meinungen der Anwohner gespalten, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen von Geschwindigkeitskontrollen auf Privatgelände. Es bleibt abzuwarten, ob der Vorfall rechtliche Folgen nach sich ziehen wird oder ob andere Grundstücksbesitzer in der Region sich ebenfalls gegen solche Maßnahmen wehren werden.