Ungleichheit bei der AHV: Geburtstagsstrafe bleibt bestehen
2024-12-26
Autor: Luca
Die AHV sorgt weiterhin für Unmut unter den Schweizer Bürgern, da eine Diskriminierung basierend auf dem Geburtsmonat besteht, die allgemein als "Geburtstagsstrafe" bekannt ist.
Wer im Dezember das Licht der Welt erblickt, muss bis zu elf Monate länger AHV-Beiträge leisten im Vergleich zu Geburtskindern aus dem Januar, obwohl die Rentenbeträge für alle gleich bleiben. Diese Regelung betrifft eine erhebliche Anzahl von Menschen, doch nur wenige sind sich der Ungerechtigkeit bewusst.
Der Bund rechtfertigt diese Praxis mit dem Argument der "Solidaritätsbeiträge", ohne Anzeichen für eine mögliche Reform oder Änderung. Laut Experten führt diese ungerechtfertigte Mehrbelastung in der Regel nicht zu höheren Rentenansprüchen, was viele Pensionäre frustriert.
Das Thema wird verstärkt in der Öffentlichkeit diskutiert, und immer mehr Bürger fordern eine Überprüfung dieser diskriminierenden Regelung. In einer Zeit, in der Gleichheit und Gerechtigkeit wichtige gesellschaftliche Themen sind, könnte diese Angelegenheit bald auf der politischen Agenda stehen.
Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortlichen der AHV diese Ungleichheit anpacken und den betroffenen Bürgern Gerechtigkeit widerfahren lassen.