Mädchen erpresst: 23-Jähriger verurteilt – Die schockierenden Details!
2024-11-11
Autor: Lara
Ein 23-Jähriger wurde am Montag vom Kreisgericht Wil zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt, die mit einer zweijährigen Probezeit und Bewährungshilfe einhergeht. Darüber hinaus muss er eine Geldstrafe von 200 Franken zahlen und unterzieht sich einer Therapie. Zudem erhielt er ein lebenslanges Tätigkeitsverbot im Umgang mit Minderjährigen.
Der Mann hatte im Dezember 2022 über 20 minderjährige Mädchen auf der Plattform Snapchat kontaktiert und sie aufgefordert, ihm Nacktbilder zu senden. Mindestens neun dieser Mädchen, darunter eine 14-Jährige, schickten ihm die Bilder freiwillig, während er bei weiteren fünf Mädchen Druck ausübte, indem er mit den bereits erhaltenen Bildern drohte.
Es ist alarmierend, dass dieser 23-Jährige eines der Nacktbilder in seiner Snapchat-Story teilte und andere Bilder gar auf einer Darknet-Website verkaufte – er verlangte zwischen zwei und 30 Franken pro Bild.
Bei einer Durchsuchung seiner elektronischen Geräte fand die Polizei weitere Bilder mit pädokriminellem und zoophilem Inhalt. Der Täter erschien auch nicht zu einem Pfändungstermin und ignorierte Vorladungen des Betreibungsamts, was einen weiteren Beleg seiner kriminellen Haltung darstellt.
Vor Gericht äußerte sich der Angeklagte, der einen Eindruck des "netten jungen Mannes von nebenan" vermittelte, nicht direkt zu den Vorwürfen. Stattdessen verwies er auf seine psychischen Probleme und einen kürzlichen Aufenthalt in einer Klinik. Er sagte: "Ich bin psychisch krank und habe erst kürzlich einen Klinikaufenthalt hinter mir."
Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich härtere Strafe gefordert: 24 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine unbedingte Geldstrafe sowie eine Busse von 400 Franken. Der Staatsanwalt betonte, dass der Angeklagte genau wusste, dass die Mädchen minderjährig waren, und sie für seine eigene sexuelle Befriedigung und finanziellen Gewinn ausgenutzt habe.
Der Verteidiger hingegen forderte, das Verfahren einzustellen, da die Beweislage nicht klar sei. Er argumentierte, dass der Beschuldigte nicht genau wüsste, wie alt die restlichen 20 Mädchen waren – er schätzte sie zwischen 13 und 17 Jahren und behauptete, sie seien möglicherweise alle 17 Jahre alt gewesen. Der Verteidiger wies darauf hin, dass die Nacktbilder an sich nicht als pornografisch im Sinne des Gesetzes betrachtet werden könnten.
Eine beunruhigende Wendung der Ereignisse war die Aussage des Vaters des 14-jährigen Opfers, der vor Gericht erklärte, dass der Angeklagte sich am Leid der Mädchen erfreute und sie sogar anfeuerte, als sie über Suizid nachdachten. Er berichtete: "Er hat mir ein Nacktfoto meiner Tochter geschickt, was zeigt, wie skrupellos er war."
Der 23-Jährige selbst erklärte schließlich, dass es ihm leid tue, was er getan habe, und dass er niemals wieder in solch eine Situation geraten wolle. Seine Reue schien jedoch angesichts der Schwere seiner Taten nicht besonders überzeugend.
Das Gericht verurteilte ihn für:\n- sexuelle Handlungen mit einem Kind\n- Mehrfache Nötigung\n- Mehrfache versuchte Nötigung\n- Verbreitung harter Pornografie mit sexuellen Handlungen mit Tieren und mit Minderjährigen\n- Eigenkonsum harter Pornografie\n- Ungehorsam gegenüber dem Schuldner\n
Während bei den anderen 20 Mädchen die genauen Altersangaben unklar blieben, war das Gericht in fünf Fällen der vollendeten Nötigung überzeugt: Die Mädchen schickten ihm zunächst Bilder und wurden daraufhin erpresst, weitere zu senden, andernfalls hätte er die Bilder veröffentlicht.
Die schwerwiegenden Taten des 23-Jährigen schockieren die Öffentlichkeit und werfen eine essentielle Frage auf: Wie können wir unsere Kinder besser schützen? Die Richterin unterstrich: "Er ist sehr skrupellos vorgegangen, sodass die Mädchen sogar an Suizid dachten." Es bleibt zu hoffen, dass durch dieses Urteil ein präventives Zeichen gesetzt wird.