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Die Abschaffung des Eigenmietwerts: Was du jetzt unbedingt wissen musst!

2024-12-20

Autor: Luca

Die Revolution in der Immobilienbesteuerung ist da!

Der Schweizer Bundestag hat am Freitag entschieden, den umstrittenen Eigenmietwert abzuschaffen und durch eine neue Objektsteuer zu ersetzen. Dieser drastische Schritt folgt fast sieben Jahren intensiver Debatten und wird vor allem touristischen Kantonen helfen, die durch den Wegfall der bisherigen Regelung finanzielle Einbußen erlitten könnten.

Was bedeutet dieser Paradigmenwechsel für dich und die Immobilienlandschaft?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein Wendepunkt für Millionen von Hausbesitzern, die bis jetzt ein fiktives Einkommen aus ihrer eigenen Immobilie versteuern mussten. Künftig wird dieses fiktive Einkommen nicht mehr besteuert, was eine spürbare finanzielle Entlastung für viele Bürger bedeutet. Dabei geht es nicht nur um wohlhabende Eigentümer; auch Rentner mit geringem Einkommen und Eigentum werden durch diesen Wechsel entlastet.

Wie hoch war der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert variierte zwischen den Kantonen, lag jedoch in der Regel bei etwa 60 bis 70 Prozent der geschätzten Marktmiete. Dies bedeutete beispielsweise für ein Haus im Wert von einer Million Franken eine jährliche Steuerlast, die viele schmerzlich gespürt haben. Jetzt wird diese Belastung wegfallen.

Doch was ändert sich konkret?

Die neue Objektsteuer wird speziell auf selbstbewohnte Zweitwohnungen angewandt, um die Einnahmeverluste durch den Wegfall des Eigenmietwerts zu kompensieren. Die Steuerhöhe variiert je nach Kanton, erste Schätzungen sprechen von 0,2 bis 0,4 Prozent des Immobilienwerts. Das könnte für viele Eigentümer einer Ferienwohnung in den beliebten Tourismusgebieten eine jährliche Steuer von mehreren Tausend Franken bedeuten.

Wer kommt nun in den Genuss dieser Reform?

Besonders profitieren dürften Eigentümer, die ihre Immobilien selbst bewohnen. Der Wegfall des Eigenmietwerts führt nicht nur zu weniger Steuern, sondern hebt auch die ungleiche Besteuerung der Wohneigentümer gegenüber Mietern auf. Innovationsfreudige Hausbesitzer und Familien mit niedrigem Einkommen stehen nun deutlich besser da.

Aber es gibt auch Verlierer.

Besitzer von Zweitwohnungen in touristischen Regionen könnten einen höheren Druck durch die neue Objektsteuer erleben. Insbesondere in beliebten Feriengebieten könnte das die Steuerlast für viele erhöhen, die ihre Wochenendhäuser nicht volljährig nutzen.

Wie reagieren Kantone mit wenigen Zweitwohnungen?

Die neue Regelung hat das Potenzial, nicht nur die Reichen zu treffen. Auch in Kantonen mit weniger Zweitwohnungen könnten Steuererhöhungen auf andere Immobilienformen eingeführt werden. Die Möglichkeiten reichen von Anpassungen bei der Vermögenssteuer bis hin zur Einführung neuer Abgaben.

Der Weg zur Umsetzung ist noch lang.

Sofort nach der Abstimmung gab die Sozialdemokratische Partei (SP) bekannt, dass sie die Vorlage an der Urne bekämpfen will. Dies könnte bedeuten, dass die Sache noch nicht entschieden ist. Wenn die 50.000 erforderlichen Unterschriften gesammelt werden, wird es zu einer Volksabstimmung kommen, die vielleicht erst 2025 stattfinden könnte. Im Falle der Annahme durch das Volk könnte die neue Regelung in den kantonalen Gesetzen unterschiedlich schnell implementiert werden, möglicherweise ab 2026 oder 2027.

Fazit

Für Immobilienbesitzer und alle Bürger der Schweiz ist es entscheidend, die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam zu verfolgen. Diese Reform könnte weitreichende finanzielle Folgen haben, die sich auf die Steuerlast für viele auswirken werden. Verpasse nicht die aktuellen Updates zur Themenlage!