Bundesgericht schlägt Alarm: Wiler Mädchenschule «Kathi» vor dem Aus?
2025-01-17
Autor: Laura
Verstösst der geschlechtergetrennte Unterricht der Mädchenschule St. Katharina, besser bekannt als Kathi, gegen das Diskriminierungsverbot? Sind die religiösen Aktivitäten, die im Unterricht verankert sind, mit der schweizerischen Glaubensfreiheit vereinbar? Diese brisanten Fragen beschäftigt das Bundesgericht am vergangenen Freitag in Lausanne. Der Fall hat das Potenzial, die Zukunft einer angesehenen Privatschule mit öffentlichem Auftrag erheblich zu beeinflussen.
Freiwilligkeit oder Diskriminierung?
Ein Teil des fünfköpfigen Richtergremiums argumentierte, dass die Schülerinnen freiwillig die geschlechtergetrennte Ausbildung gewählt hätten. Diese Tatsache wurde als Beweis dafür angeführt, dass kein diskriminierender Charakter vorliege. Vielmehr sehen die Befürworter die Kathi als ein Beispiel für notwendige Frauenförderung.
Im starken Gegensatz dazu argumentieren andere Richter, dass das Fehlen eines gleichwertigen Bildungsangebots für Buben eine klare Diskriminierung darstellt. Die eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten zur Kathi seien ebenfalls problematisch und verstärken den Vorwurf der Ungleichheit.
Der Konflikt um religiöse Inhalte
Ein weiteres zentrales Thema ist die Diskussion um die Glaubensfreiheit. Kritiker behaupten, dass der Schulalltag durch zahlreiche religiöse Aktivitäten, wie Gottesdienste und Meditationen, stark geprägt ist, was dem Neutralitätsgebot im Bildungswesen widerspricht. Dagegen wird betont, dass die Teilnahme an diesen religiösen Veranstaltungen nicht obligatorisch sei. Es gäbe keinerlei Zwang – Schülerinnen könnten sich jederzeit abmelden.
Überraschendes Urteil sorgt für Ungemach
Nach einer dreistündigen, hitzigen Debatte entschied das Richtergremium mit einer knappen Mehrheit von drei Stimmen, die Beschwerde von zwei Mitgliedern der Grünen Partei zu akzeptieren. Damit ist der Nachtrag zum Vertrag zwischen der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina nichtig, der im Jahr 2016 vom Stadtparlament genehmigt wurde.
Relevanz über Wil hinaus
Dieser richtungsweisende Entscheid des Bundesgerichts könnte weitreichende Konsequenzen haben, die über die Stadt Wil hinaus gehen. Auch andere geschlechtergetrennte Schulen in der Schweiz, wie die «Maitlisek» in Gossau und die «Flade» in St.Gallen, stehen nun unter dem Druck, ähnliche Anforderungen zu erfüllen, da auch sie einen öffentlichen Auftrag und katholische Prägung aufweisen.
Die Diskussion ist eröffnet:
Wird diese Entscheidung die Landschaft der Geschlechtertrennung im Bildungswesen in der Schweiz revolutionieren? Experten warnen, dass dies der Anfang eines umfassenden Wandels in der Schweizer Bildungslandschaft sein könnte.