Ex-UNO-Mitarbeiter in der Schweiz: Spion für China?
2025-01-18
Autor: Lara
Einführung
In der Schweizer Geschichte wurde seit diesem Jahrhundert kein Spionageverdächtiger so lange in Untersuchungshaft gehalten: Der Kanadier Peter Bruce, ehemaliger UN-Mitarbeiter und Nordkorea-Spezialist, saß über ein halbes Jahr hinter Gittern. Nun ist er jedoch frei und hält sich weiterhin in der Schweiz auf.
Hintergrund der Festnahme
Zusammen mit dem in Seoul ansässigen Portal 'NK News' und dem deutschen 'Spiegel' konnten wir bestätigen, dass Bruce nicht mehr in Haft ist. Er war festgenommen worden, weil er verdächtigt wird, militärische, politische und wirtschaftliche Informationen für China zu spionieren.
Treffen mit chinesischer Diplomat
Die Situation eskalierte, als Bruce sich wiederholt mit einer als Militäragentin der Volksrepublik identifizierten chinesischen Diplomatin in Genf traf. Diese Treffen fanden in Restaurants statt, wo die beiden über Nordkorea diskutierten, ein Thema, für das Bruce als Brückenbauer galt. Berichten zufolge übernahm die Chinesin die Rechnungen und informierte Bruce vermutlich im Austausch gegen Geld über sensible Informationen.
Überwachung durch den Schweizer Nachrichtendienst
Laut dem Schweizer Nachrichtendienst (NDB) beobachtete man diese Zusammenkünfte und gab der Bundesanwaltschaft (BA) Hinweise auf einen möglichen Fall von Spionage, indem man feststellte, dass Bruce bereits seit 2011, als er noch für die UNO tätig war, für China arbeitete.
Maßnahmen der Bundesanwaltschaft
Um den Verdacht zu prüfen, erteilte die BA die Erlaubnis zur Überwachung: Telefonate wurden abgehört, GPS-Sender an Bruces Fahrzeugen angebracht, und sogar ein IMSI-Catcher kam zum Einsatz, um ein weiteres Mobiltelefon des Verdächtigen zu orten. Diese Maßnahmen wurden 2023 von der damaligen Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider genehmigt.
Rechtsstreit von Bruce
Nach seiner Festnahme stellte Bruce einen Antrag, um zu erreichen, dass die durch die Überwachung gewonnenen Erkenntnisse nicht verwendet werden dürfen. Seine Anwältin argumentierte, dass schweizerische Interessen nicht betroffen seien; jedoch musste Bruce im November 2024 vor dem Bundesstrafgericht eine Niederlage einstecken – der Entscheid wurde erst diese Woche veröffentlicht.
Mögliche Konsequenzen
In der Schweiz drohen für nachrichtendienstliche Delikte Höchststrafen von bis zu drei Jahren. Ob gegen Bruce Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird, bleibt unklar. Weder die BA noch Bruces Verteidigerin haben sich zu den laufenden Ermittlungen geäußert.
Historische Perspektive
Historisch betrachtet ist die Schweiz in Bezug auf Spionageverfahren zurückhaltend. Der letzte große Fall, der zu einer Verhaftung und Verurteilung führte, geht auf eine Operation des israelischen Geheimdienstes im Jahr 1998 zurück. Die Entwicklung in diesem laufenden Fall könnte weitreichende Implikationen für die diplomatischen Beziehungen und die nationale Sicherheit haben – bleibt abzuwarten, was Bruce als nächstes plant.