Asyldebatte: Unicef warnt vor Verbot von Familiennachzug
2024-12-16
Autor: Leonardo
Einleitung
Es ist selten, dass das UNO-Kinderhilfswerk Unicef so eindeutige Worte findet. Sie warnen eindringlich vor den möglichen Konsequenzen eines Gesetzes, über das diese Woche der Ständerat debattiert. Dieses Gesetz würde vorsehen, dass vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen das Recht auf Familiennachzug verlieren.
Betroffene Gruppen
Die Mehrheit der vorläufig Aufgenommenen in der Schweiz sind Männer, wonach die Nachzügler in der Regel ihre Ehefrauen und Kinder sind – laut Staatssekretariat für Migration sind es beeindruckende 94 Prozent.
Stellungnahme von Unicef
Nicole Hinder von Unicef verlangt, dass das Parlament die Diskussion aus der Perspektive der Kinder führen muss. „Stellen Sie sich vor, ein Kind muss drei Jahre lang warten, um seinen Vater oder seine Mutter wiederzusehen. Das ist eine unvorstellbar lange Zeit,“ sagte Hinder.
Die Auswirkungen auf Familien
Obwohl vorläufig Aufgenommene kein Asyl erhalten haben, verbleiben sie häufig viele Jahre in der Schweiz. Eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer ist oft wegen Bürgerkriegen oder humanitären Krisen nicht möglich. Die Situation wird besonders bedenklich, wenn Kinder und Frauen nicht mehr nachgezogen werden können, so Hinder. „Alleinerziehende Mütter mit Kindern sind besonders verwundbar, wenn sie in einem Krisengebiet leben.“
Rechtliche Grundlage
In der Schweiz gilt seit über 25 Jahren die UNO-Kinderrechtskonvention, die das fundamentale Recht jedes Kindes auf eine Familie festschreibt. Nicole Hinder von Unicef erklärt, dass ein Verbot des Familiennachzugs für vorläufige Aufgenommene einen klaren Verstoß gegen dieses Recht darstellen würde.
Politische Lage
Die Warnungen von Unicef haben bisher im Parlament wenig Beachtung gefunden. Der Nationalrat hat bereits im November den Vorschlag diskutiert und ist auf dem Weg, das Recht auf Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene abzuschaffen. Die entscheidende Debatte findet am Mittwoch im Ständerat statt.
Argumente der Befürworter
Esther Friedli, eine SVP-Ständerätin, hat den Vorschlag in den Parlament eingebracht. Sie argumentiert, dass Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, auch kein Recht auf Familiennachzug haben sollten: „Wenn ein Vater in die Schweiz kommt und sein Asylgesuch abgelehnt wird, kann das nicht bedeuten, dass seine gesamte Familie nachziehen kann.“
Herausforderungen beim Familiennachzug
Bereits jetzt sind die Anforderungen für vorläufig Aufgenommene hoch, um ihre Familien in die Schweiz nachzuholen. Sie müssen finanziell unabhängig sein und für den Lebensunterhalt der gesamten Familie sorgen. Im Durchschnitt werden jährlich nur rund 100 Personen, meist Frauen und Kinder, nachgeholt.
Reaktion auf Unicef
Auf den Vorwurf von Unicef, dass ein Verbot des Familiennachzugs gegen die Kinderrechtskonvention verstoße, reagiert Friedli: „Es gibt ein Recht auf Familienleben, aber kein Recht, dass man seine Familie an einem bestimmten Ort versammelt.“
Zukunftsaussichten und Widerstand
Friedli fordert außerdem, dass vorläufig Aufgenommene so schnell wie möglich in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden – und somit auch zu ihren Familien zurückkehren. Kritiker befürchten, dass diese Politik nicht nur schädliche Auswirkungen auf das Wohl der Kinder hat, sondern auch diplomatische Spannungen mit den Herkunftsländern der Migranten verschärfen könnte. Eine mögliche Protestwelle von Menschenrechtsorganisationen ist bereits in Sicht, die vor den schweren sozialen Folgen einer solchen Gesetzgebung warnen.