
Worb: Mann erschlich sich 180'000 Franken – Dreiste Masche oder schicksalhafte Täuschung?
2025-03-14
Autor: Noah
In einem skandalösen Betrugsfall musste sich ein 46-jähriger Schweizer vor Gericht verantworten, nachdem er sich 180'000 Franken erschlichen hatte. Dies war bereits der zweite Anlauf für die Gerichtsverhandlung: Beim ersten Termin meldete der Angeschuldigte sich krank, und beim zweiten erschien er gar nicht erst. Das Gericht zeigte sich jedoch überzeugt von seiner Schuld und verurteilte ihn zu einer bedingten Haftstrafe von 17 Monaten.
Der Angeklagte, der in Worb aufgewachsen ist und dort lebt, hatte vor sechs Jahren mit seiner damaligen Freundin große Pläne: Sie wollten ein Haus im freiburgischen Gempenach kaufen. Für den Kaufpreis von 2,28 Millionen Franken benötigten sie eine Anzahlung von 228'000 Franken. In einem verzweifelten Versuch, ihren Traum zu verwirklichen, wandten sie sich an den Vater der Freundin.
Der Schwiegervater in spe erklärte sich bereit, die beiden mit einem Darlehen von 180'000 Franken zu unterstützen, das nach fünf Jahren zurückgezahlt werden sollte. Der Angeklagte hatte angegeben, den Rest des Kaufpreises durch Geld aus der Pensionskasse und ein Vorerbe zu finanzieren. Doch anstelle des begehrten Eigenheims investierte er das Geld in seinen eigenen Vorteil: Nur zwei Tage nach der Auszahlung kaufte er einen Land Rover für 40'000 Franken und beglich alte Schulden mit 77'000 Franken.
„Ich hatte keinen Grund, an ihm zu zweifeln“, sagte der Vater der Freundin, der als Privatkläger auftrat. Der Beschuldigte gab vor, an einem alten Bauernhaus in Tägertschi interessiert zu sein, was sich allerdings als weitere Täuschung herausstellte. Der Kontakt zu ihm wurde zunehmend schwieriger, und als der Vater Merkwürdigkeiten bemerkte, begann er, den Angeklagten zu mahnen. Dieser behauptete, in Kryptowährungen investiert zu haben und versprach eine Rückzahlung in Raten. Doch es kam nie zu einer Rückzahlung.
Der Prozess offenbarte, dass der Angeklagte nicht nur seine damalige Freundin und deren Vater betrogen hatte: Er habe auch Berufskollegen und Freunde, denen er Geld schulde, hintergangen. Von den 180'000 Franken hat der Privatkläger lediglich 11'000 Franken durch die Verpfändung eines Teils von dessen Eigentum zurückerhalten.
Die Probleme des Angeklagten endeten jedoch nicht hier. Während der Verhandlung wurde deutlich, dass er sich auch in Bezug auf seine finanziellen Verhältnisse nicht korrekt verhielt. So führte er die Behörden in die Irre, indem er als Wohnsitz Worb angab, tatsächlich aber woanders lebte. Zudem habe er gegenüber dem Vater seiner Ex-Freundin zugegeben, dass er ein Vorerbe aus einem früheren Erbe ausgegeben habe.
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte übertriebene Lügen erzählte und Manipulationstechniken anwendete, um das Vertrauen anderer zu gewinnen. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von sechs Monaten unbedingt und 14 Monaten bedingt. Der Verteidiger argumentierte für eine bedingte Strafe von zehn Monaten. Letztlich entschied das Gericht angesichts der Schwere der Tat und der Tatsache, dass der Angeklagte vorbestraft war, für eine bedingte Haftstrafe von 17 Monaten auf zwei Jahre. Darüber hinaus muss er die Verfahrenskosten von 8'600 Franken und eine Entschädigung von 8'800 Franken an den Privatkläger zahlen.
Obwohl das Urteil bereits verfügt wurde, ist es noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, innerhalb von zehn Tagen Berufung beim Berner Obergericht einzulegen. Dieser Fall wirft nicht nur Fragen zur Rechtsprechung, sondern auch zur menschlichen Natur und dem Glauben an die Ehrlichkeit anderer auf. Bleibt abzuwarten, ob die Gerechtigkeit in diesem Fall tatsächlich siegen wird.