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Weko startet Umfrage zur Dominanz der Swiss Marketplace Group

2025-09-10

Autor: Nina

In zwei Wochen ist es soweit: Die Swiss Marketplace Group (SMG) wird an die Schweizer Börse gebracht, mit einem schätzungsweisen Wert von beeindruckenden 4,5 Milliarden Franken. Dieser Mega-Deal hat das Potenzial, die Online-Marktplatz-Landschaft zu revolutionieren, insbesondere Plattformen wie Homegate, Immo-Scout, AutoScout, Tutti, Ricardo und viele andere.

Massive Gewinne winken den großen Verlegern Ringier und Coninx-Supino, deren Medienhäuser erheblich von diesem Geschäftsmodell profitieren. Auch die Berner Mobiliar könnte auf diese Weise ihre finanziellen Einbußen durch gescheiterte Startups ausgleichen.

Doch dieser immense Gewinn hat einen scharfen Preis: Die SMG hat ihre machtvolle Position in den letzten Jahren mit drastischen Preiserhöhungen ausgenutzt. Dies hat die Immobilienmakler auf die Barrikaden getrieben und führte zu einer Anfrage bei der Wettbewerbsbehörde Weko.

Im Mai initiierte die Weko eine Marktbeobachtung gemäß dem Kartellgesetz und setzte sich mit den Immobilien-Profis in Verbindung. Mit einem Fragebogen unter dem Titel „SMG Swiss Marketplace Group AG / Auskunftsbegehren“ sollen die Makler bis Mitte Juni Stellung nehmen.

Die zentrale Frage: Bringt die Anrechnungs- und Werbeofferte der SMG für ihre Immobilienplattformen eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung mit sich? Die Weko interessiert sich brennend dafür, ob die Makler alternative Lösungen zur Bündellösung der SMG anbieten können.

Wichtig: Die Weko macht deutlich, wie viel auf dem Spiel steht. In ihrer einleitenden Anmerkung zu Frage 15 erläutert sie, dass für die Einschätzung von SMG als marktbeherrschend eine klare Definition der relevanten Märkte notwendig ist.

Wer die SMG eines Monopols bezichtigt, muss sich auf rechtliche Auseinandersetzungen gefasst machen. Die namhafte Zürcher Wirtschaftskanzlei Schellenberg Wittmer zeigt sich hier als unerschütterlicher Verteidiger des „Berner Bären“. Im Mai thematisierte ein Kleinmedium den Plattformwechsel zu Newhome, der als kostengünstiger und fairer erachtet wurde.

Die Anwälte von Schellenberg Wittmer forderten umgehend eine umfassende Gegendarstellung. So solle der Artikel als Publireportage gekennzeichnet werden, da die Kontaktanfragen bei der SMG angeblich um einiges günstiger seien als bei Newhome.