Nation

Verurteilung des Basler Neonazis Tobias Steiger: Ein Aufruf zum Genozid

2024-11-14

Autor: Lukas

Am Donnerstagnachmittag verkündete das Baselbieter Strafjustizzentrum das Urteil gegen Tobias Steiger, einen 49-jährigen Rechtsextremisten aus Basel. Er wurde wegen mehrfacher Rassendiskriminierung, öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen, Hinderung einer Amtshandlung sowie Straßenverkehrsdelikten verurteilt und erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie eine Geldstrafe von 2500 Franken. Zusätzlich muss er Verfahrenskosten in Höhe von fast 20.000 Franken tragen.

Steiger, der die Verhandlung mit Unglauben verfolgte, ließ sich vom Gericht mehrfach unterbrechen und widersprach vehement den Vorwürfen. Dennoch stellte die Gerichtspräsidentin Barbara Grange klar, dass die von ihm veröffentlichten Inhalte, insbesondere seine Aufrufe zur Vernichtung des jüdischen Volkes über Social Media und die rechtsextreme Plattform Pnos, deutlich als extremistisch erkannt wurden.

Besonders verwerflich war ein Video mit dem Titel „Make Jews afraid again“, in dem Steiger explizit zur Gewalt gegen Juden aufrief. Das Gericht betonte, dass seine Ideologie gefährlich ist und nicht akzeptiert werden kann. Grange wies darauf hin, dass Steiger es mit seinen Äußerungen darauf abgesehen hat, rund 80 Millionen Menschen zu eliminieren.

Steigers Verteidiger, Jürg Krumm, versuchte in seiner Verteidigung, die Aussagen als legitime Kritik abzutun, was jedoch vom Gericht in aller Deutlichkeit zurückgewiesen wurde. Die Richterin argumentierte, dass die übermittelten Botschaften voll von Hass seien und nichts mit Liebe und Toleranz zu tun hätten.

Das Urteil bedeutet, dass Steiger die Hälfte seiner Strafe im Gefängnis absitzen muss. Interessanterweise erhielt er durch Verzögerungen im Verfahren einen Rabatt. Das Gericht räumte ein, dass es überlastet sei und versprach, künftig effizienter zu arbeiten, um solchen Fällen schneller gerecht zu werden.

In einem versöhnlichen Schlusswort wünschte Grange Steiger, dass er seine hasserfüllte Ideologie hinter sich lassen kann und einen Sinn im Leben findet, der nicht auf Hass basiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Steiger plant, mit seinem Anwalt über eine mögliche Berufung zu beraten.

Diese Verurteilung unterstreicht einmal mehr die Gefahren von extremistischen Ideologien in der heutigen Gesellschaft und ruft zu einem stärkeren Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus auf. Jeder Aufruf zum Hass muss ernst genommen und konsequent verfolgt werden. In einer Welt, in der Toleranz und Respekt für Vielfalt immer wichtiger werden, dürfen solche Gedanken keinen Platz finden.