Verkehrsregeln im Ausland - Schock für 83-Jährigen: Nach Unfall hohe Busse kassiert!
2024-09-24
Autor: Mia
Ein erschütternder Vorfall ereignete sich während der Ferien eines 83-jährigen Schweizern in Österreich. Der Senior wurde von einem Auto angefahren und kann sein linkes Bein seitdem nicht mehr bewegen. Der verursachende Fahrer brachte den Verletzten umgehend ins Krankenhaus, wo sie nach der medizinischen Versorgung die Polizei informierten. Was jedoch ein Jahr später folgte, hätte niemand erwartet: Der ältere Herr erhielt eine saftige Geldstrafe von 250 Euro, da die österreichischen Behörden der Meinung sind, er habe nicht sofort die nächste Polizeidienststelle verständigt, was in solchen Fällen Pflicht ist.
Der gebüßte 83-Jährige, der aus St. Gallen stammt, ist über diese Entscheidung fassungslos. Im Gespräch mit dem SRF-Konsumentenmagazin „Espresso“ erklärte er: „Ich bin am Unfall nicht schuld und habe mich korrekt verhalten. Nach dem Krankenhausbesuch bin ich, zusammen mit dem Autofahrer, sofort zu einer Polizeistelle gegangen.“ Für den Senior, der auf eine bescheidene Pension von 3000 Franken im Monat angewiesen ist, stellt diese Geldstrafe eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Aus diesem Grund hat er Einspruch eingelegt.
Fahrzeugunfälle im Ausland können viele unvorhergesehene Konsequenzen mit sich bringen. Wiederholte Umfragen haben gezeigt, dass viele Reisende sich über die Verkehrsregeln in anderen Ländern nicht im Klaren sind. So berichten zahlreiche Urlauber von unschönen Erlebnissen, die sie während ihrer Reisen hatten.
Die Reaktion der Behörden in Österreich auf den Einspruch des Seniors war zwar positiv, jedoch nicht zufriedenstellend für ihn. Die Geldstrafe wurde auf rund 200 Euro gesenkt, sodass eine weitere Ermäßigung ausgeschlossen ist. Die zuständigen Stellen betonen, dass es sich zweifellos um einen Gesetzesverstoß handele. Die Frage, ob auch der Unfallverursacher eine Strafe erhalten hat, bleibt unbeantwortet, da die Behörden aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben. Nur so viel: Die Schuldfrage soll hier nicht von Belang sein.
In der Schweiz gilt ebenfalls: Bei einem Unfall mit Verletzten sind die Beteiligten verpflichtet, die Polizei zu informieren. Wenn dies nicht sofort geschieht, stellt sich die Frage: Gibt es auch hier für den Betroffenen Konsequenzen? TCS-Mediensprecher Marco Wölfi bestätigte, dass die Regelungen nicht ganz klar definiert sind, aber das Straßenverkehrsgesetz festlegt, dass alle Beteiligten am Unfallort bleiben müssen, es sei denn, sie benötigen selbst dringend Hilfe.
Dieser Vorfall wirft große Fragen zur Fairness der Verkehrsregelungen im Ausland auf. Wie gut sind Sie im Umgang mit diesen Regeln informiert? Bereiten Sie sich vor Ihrer Reise ausreichend vor, um solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden?