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Tausende Urlauber nach Vulkanausbruch in Indonesien gestrandet – Dringende Warnungen vom Auswärtigen Amt

2024-11-16

Autor: Laura

Ein dramatischer Vulkanausbruch in Indonesien hat tausende Urlauber in eine missliche Lage gebracht. Reisende sind gezwungen, ihre Urlaube abzusagen oder sitzen sogar fest, während der Lewotobi-Laki-Laki-Vulkan Asche und Rauch in die Luft schleudert. Besonders betroffen ist die beliebte Urlaubsdestination Bali, die aufgrund von wiederholten Eruptionen nur schwer zu erreichen ist.

Am Mittwoch, den 13. November, wurden am Flughafen Ngurah Rai in Denpasar sage und schreibe 100 Flüge gestrichen, darunter 64 internationale Flüge. Die Airline Jetstar bestätigte, dass der Flugbetrieb aufgrund der gefährlichen Vulkanasche momentan unsicher ist. Der Vulkan Lewotobi ist etwa 500 Kilometer von Bali entfernt und hat seine heftigsten Ausbrüche am 4. November mit tragischen Verlusten von mindestens neun Menschen und der Evakuierung von über 11.000 Personen erlebt.

Die Folgen dieser Eruption treffen nun die Urlauber hart. Viele von ihnen sind am Flughafen in Denpasar gestrandet, während andere ihre Reisen gar nicht antreten konnten. Air Asia hat sämtliche Flüge nach Bali, Lombok und Flores gestrichen oder verschoben. Auch die Fluggesellschaften Virgin Australia und Tigerair haben den Flugbetrieb in diese Region ausgesetzt.

Flugansprüche und die Möglichkeiten für Urlauber

Das deutsche Auswärtige Amt hat auf die Situation aufmerksam gemacht und fünf wichtige Hinweise für Reisende veröffentlicht:

1. Vermeiden Sie die Sperrzonen – ein Bereich von sieben Kilometern um den Krater.

2. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über aktuelle Flugausfälle und mögliche Schließungen bei Ihrer Airline.

3. Beachten Sie die Verhaltenshinweise des International Volcanic Health Hazard Network (IVHHN).

4. Machen Sie sich mit den Risiken in erdbeben- oder tsunamigefährdeten Gebieten vertraut und halten Sie sich über Sicherheitshinweise des Deutschen GeoForschungszentrums auf dem Laufenden.

5. Befolgen Sie alle Anweisungen der indonesischen Regierung.

Reisende, die aufgrund des Vulkanausbruchs gestrandet sind, haben normalerweise Anspruch auf Ersatzbeförderung, allerdings entfällt die gesetzliche Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro. Diese Regelung gilt, weil ein Vulkanausbruch als außergewöhnlicher Umstand gilt; Airlines sind somit nicht zur Schadensersatzleistung verpflichtet. Dennoch müssen die Fluggesellschaften, falls Reisende im Ausland gefangen sind, für Betreuungsleistungen wie Übernachtungen im Hotel und Verpflegung aufkommen.

Die Auswirkungen des Ausbruchs auf den internationalen Flugverkehr sind weitreichend, und Reisende werden ermutigt, stets aktuelle Informationen über ihre Flüge zu überprüfen sowie alternative Reisemöglichkeiten in Betracht zu ziehen. Die Lage bleibt angespannt, und es bleibt unklar, wann der Flugverkehr nach Bali wiederaufgenommen wird. Reisende sollten weiterhin Vorsicht walten lassen und sich regelmäßig über die Entwicklungen der Situation informieren.