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Swisscom erleidet eine entscheidende Niederlage gegen Winterthurer KMU Init7

2024-12-23

Autor: Louis

Der Winterthurer Netzbetreiber Init7, geleitet von Unternehmer Fredy Künzler, hat einen bedeutenden Sieg gegen den Schweizer Marktführer Swisscom errungen. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass Swisscom anderen Internetanbietern den Zugang zu ihrem Netzwerk so verrechnen muss, dass die Kosten für beide Parteien ein Nullsummenspiel darstellt.

Im Fokus steht das sogenannte Interconnect Peering: Ein Verfahren, bei dem Betreiber ihre Netzwerke direkt miteinander verbinden, um den Datenverkehr zwischen verschiedenen Anbietern zu gewährleisten. Die Kosten müssen dabei so kalkuliert werden, dass sie über Deckungskosten hinaus keine zusätzlichen Gebühren verursachen. Dies wird als kostenorientiertes Prinzip bezeichnet, das die faire Nutzung von Infrastruktur sicherstellen soll.

Laut der Verordnung von ComCom, da sowohl Init7 als auch Swisscom für die gegenseitige Nutzung der Netze ähnliche Ausgaben haben, soll jeder Anbieter seine eigenen Kosten tragen. Das bedeutet, dass kein Anbieter dem anderen Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur in Rechnung stellen darf. In der Branche wird dies als Zero-Settlement-Peering bezeichnet.

Init7 äußerte sich am Montag in einer Pressemitteilung optimistisch: "Damit hat erstmals ein europäischer Telecom-Regulator über Internet-Peering entschieden", so das Unternehmen. Die Entscheidung könnte internationalen Einfluss haben und "Wellen schlagen".

Die Regulierungsentscheidung hat eine umfangreiche Vorgeschichte: Init7 hatte im Frühjahr 2013 bei der ComCom einen Antrag auf kostenneutrales Peering eingereicht, um Swisscom davon abzuhalten, ihre Marktmacht auszunutzen und Gebühren für den Zugang zu ihrem Netzwerk zu verlangen. Swisscom wies diese Vorwürfe zurück und argumentierte, dass sie beim Interconnect Peering nicht marktbeherrschend sei und dass die Entscheidung über den Preis von 0 Franken das Prinzip der Kostenorientierung vernachlässige.

Das Verfahren umfasste umfassende Marktuntersuchungen des Bundesamts für Kommunikation, zahlreiche Gutachten der Wettbewerbskommission sowie Stellungnahmen von Init7 und Swisscom. Im Jahr 2018 hatte die ComCom noch gegen Init7 entschieden. Doch das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung im April 2020 auf und verwies den Fall zur Neubewertung zurück an die Regulierungsbehörde, die am 19. Dezember 2024 eine neue Verfügung veröffentlicht hat.

Init7 bleibt somit ein wichtiger Akteur im Wettbewerb mit Swisscom. Es ist nicht das erste Mal, dass Init7 die Konkurrenz aufmischt, da das Unternehmen auch bereits den Glasfaser-Streit angestoßen hatte.

Die aktuelle Verfügung der ComCom ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Swisscom hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen und prüft diesen Schritt laut einem Sprecher. Init7 geht jedoch von einer sehr geringen Erfolgswahrscheinlichkeit für Swisscom aus, da das Gericht in der Vergangenheit bereits zugunsten von Init7 entschieden hat.

Die Branche beobachtet gespannt, wie sich diese Auseinandersetzung entwickeln wird, denn sie könnte weitreichende Auswirkungen auf die Wettbewerbsverhältnisse im Telekommunikationsmarkt der Schweiz haben.