Streit um 5G: Antennengegner gewinnen vor Bundesgericht gegen die Swisscom
2025-01-13
Autor: Louis
Der Konflikt zwischen Antennengegnern und Mobilfunkanbietern in der Schweiz hat in den letzten Jahren an Intensität gewonnen und beschäftigt immer öfter die höchsten Gerichte des Landes. Etliche richtungsweisende Urteile wurden gefällt, und die Antennengegner können sich über einen klaren Sieg freuen: In den letzten drei Fällen entschied das Bundesgericht in zwei von drei Fällen zugunsten der Antennengegner, was weitreichende Auswirkungen für alle Mobilfunkanbieter hat.
Kern des Streits sind adaptive Antennen, die für den Umbau bestehender Anlagen auf den schnelleren 5G-Mobilfunkstandard eingesetzt werden sollen. Diese Antennen senden Signale gezielt in Richtung einzelner Smartphones und können zeitweise höherstrahlen als die festgelegten Sendeleistungen. Doch insgesamt benötigen sie weniger Strahlung, was sie theoretisch umweltfreundlicher macht.
Das Bundesgericht hat in jüngsten Entscheidungen klargestellt, dass der Einsatz von adaptiven Antennen mit einem Korrekturfaktor rechtmäßig ist. In einem exemplarischen Fall wollte die Swisscom auf dem Dach der Universitätsklinik Balgrist in Zürich eine bestehende Sendeanlage modernisieren. Ein Anwohner legte jedoch Einspruch ein, was zu einem Prozess führte. Das Gericht entschied, dass die adaptiven Antennen keine zu hohen Strahlenbelastungen verursachen, sodass die Baubewilligung gültig blieb.
In einem weiteren Fall, bei dem eine Antenne auf einem Altersheim in Winterthur installiert werden sollte, stellte das Gericht fest, dass die Strahlenbelastung durch den Korrekturfaktor ausreichend dokumentiert sein muss. Diese Entscheidung könnte zahlreiche vorherige Baugesuche in Frage stellen, die nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Eine besonders aufsehenerregende Auseinandersetzung gab es zwischen der Swisscom und der Gemeinde Wil im Kanton St. Gallen. Das Bundesgericht entschied, dass für die Umrüstung auf 5G zwingend ein neues Baugesuch erforderlich ist. Die Swisscom wollte ohne eine solche Genehmigung umstellen, was auf starken Widerstand der Gemeinde stieß. Diese Urteile haben das Gefühl der Unsicherheit unter Mobilfunkbetreibern geschürt, die nun gezwungen sind, eine Vielzahl an neuen Anträgen einzureichen.
Die Antennengegner, organisiert im Verein „Schutz vor Strahlung“, zeigen sich ermutigt: Sie sprechen von rund 3900 mobilen Antennen, die möglicherweise illegal in Betrieb sind und fordern die Betreiber auf, ihre Sendeleistungen zu reduzieren oder unzulässige Anlagen stilzulegen. Es wird geschätzt, dass etwa 300.000 Menschen in der Nähe dieser Antennen leben und betroffen sind.
Telekommunikationsverbände hingegen argumentieren, dass die jüngsten Urteile zur rechtlichen Klarheit beitragen könnten und der Mobilfunknetz-Ausbau nicht wesentlich behindert werde. Dennoch warnen sie vor einem erhöhten administrativen Aufwand und möglichen Verzögerungen beim Ausbau des 5G-Netzes, insbesondere weil die neuesten Vorschriften viele bestehende Projekte in Zweifel ziehen.
In der gesamten Schweiz sind mittlerweile schätzungsweise 5,5 Millionen 5G-fähige Smartphones in Gebrauch, und 92 Prozent der Landesfläche sind mittlerweile mit dem neuen Mobilfunkstandard abgedeckt. Die Situation bleibt angespannt, und es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln werden.