
König von Burgdorf: Er übernimmt in Schwyz herrenlose Straßen
2025-03-31
Autor: Sofia
Jonas Lauwiner, bekannt als der „König von Burgdorf“, hat sich in der Zentralschweiz eindrucksvoll durchgesetzt und knapp 19.000 Quadratmeter herrenloser Grundstücke im Kanton Schwyz angeeignet.
Die AnwohnerInnen von Unteriberg hatten eine Flurgenossenschaft gegründet, um den Quellweg zu übernehmen, doch Lauwiner kam ihnen zuvor und sicherte sich die Eigentumsrechte. „Das ist eine unschöne Situation“, bedauert Roman Kofmehl, Präsident der Flurgenossenschaft.
Der 30-Jährige aus Burgdorf hat in Seewen und Unteriberg einen Teil des Stelzliwegs sowie den Quellweg unter seine Kontrolle gebracht. Lauwiner sieht sich in der Verantwortung, alle Wege und Straßen auf seinen neu erworbenen Grundstücken zu erhalten und wird künftig haftbar gemacht, sollte jemand aufgrund mangelhafter Infrastruktur zu Schaden kommen.
Die AnwohnerInnen werden an den Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen beteiligt, andernfalls haben sie kein Wegrecht mehr. „Die Anwohner müssen sich darauf einstellen, dass sie pro rata an meinen Kosten beteiligt werden“, erklärte Lauwiner.
Jetzt der Clou: Lauwiner hat alle herrenlosen Grundstücke im Kanton Schwyz in den Blick genommen, um anderen potenziellen Interessenten zuvorzukommen. „Es hat große Überraschung im Grundbuchamt ausgelöst, als ich meine Aneignungserklärung abgab. Die wussten oft gar nicht, ob das rechtlich möglich ist“, freut sich Lauwiner über seinen Coup.
Wöchentlich durchforsten MitarbeiterInnen von Lauwiner online die Grundbuchämter, um weitere herrenlose Grundstücke zu finden. „In den letzten drei Monaten habe ich 80 solcher Grundstücke entdeckt und angeeignet“, berichtet er stolz.
Ein geplantes Projekt könnte die Umbenennung des Quellwegs in „Lauwiner-Straße“ beinhalten, falls die Flurgenossenschaft die Rechte zurückerwerben will. „Das ginge nur an wenigen Orten, um Postverwechslungen zu vermeiden“, betont Lauwiner.
Die Sache wirft Fragen auf: Ist es richtig, dass herrenlose Grundstücke so leicht beansprucht werden können? Während einige argumentieren, dass dies die Nutzung ungenutzter Flächen fördert, warnen andere vor der Notwendigkeit, solche Handlungen besser zu regulieren.
Und die Diskussion bleibt spannend – nicht nur in Burgdorf und Schwyz, sondern möglicherweise auch in anderen Regionen der Schweiz. Was denkt ihr über die Aneignung von herrenlosen Grundstücken? Sind das kreative Lösungen oder rechtliche Grauzonen?