Hundegrüsel-Kritiker fordert DNA-Test – Gemeinde lehnt ab!
2024-12-21
Autor: Luca
Thal-Gäu, 21. Dezember 2024 – Das Unbehagen unter den Bewohnern von Egerkingen SO bleibt weiterhin hoch, da der Streit um Hundekot, der auf einer landwirtschaftlich genutzten Wiese liegen gelassen wird, eskaliert. Der Bürger Ywan Schürmann hat eine DNA-Analyse vorgeschlagen, um den verantwortlichen Hundehalter ausfindig zu machen, doch seine Vorschläge wurden kürzlich an der Gemeindeversammlung klar abgelehnt.
In den letzten Wochen haben anhaltende Probleme mit liegen gelassenem Hundekot in Egerkingen für große Aufregung gesorgt. Schürmann, der die Scham des Verschmutzens nicht länger hinnehmen wollte, startete eine öffentliche Kampagne auf Facebook und setzte sogar ein Kopfgeld von 250 Franken für Hinweise auf den Übeltäter aus. Doch die Behörde zeigte kein Interesse an seinem Vorschlag.
Bei der jüngsten Gemeindeversammlung, die am Montagabend stattfand, stellte Schürmann unter dem Punkt "Anpassung der Grundgebühr für Abfallentsorgung" seinen Antrag vor, die Grundgebühr um fünf Franken zu erhöhen, um eine DNA-Datenbank für Hundekot zu finanzieren. Gesundheitsexperten haben zuvor darauf hingewiesen, dass Hundekot ernsthafte Gesundheitsrisiken birgt, da er Krankheitserreger enthalten kann.
Gemeindepräsidentin Johanna Bartholdi (FDP) hakt ein und erklärt: "Das Liegenlassen von Hundekot ist eine Form des Litterings und somit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet wird. Dennoch gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine verpflichtende Registrierung von Hunden in einer DNA-Datenbank." Damit wurde Schürmanns Antrag saftiger abgelehnt – er war der einzige, der dafür stimmte.
Er selbst war frustriert über den Ausgang: "Ich war im Saal allein gegen etwa 60 Personen. Nicht einmal meine Frau hat für meinen Antrag gestimmt, da wir selbst Hundebesitzer sind!" Trotzdem gab es Stimmen der Zustimmung zu seiner Idee. "Viele haben zu mir gesagt, dass sie die DNA-Analyse sinnvoll fänden, aber man könnte es leider aus gesetzlichen Gründen nicht umsetzen."
Die Gemeindepräsidentin erkennt im Grunde Schürmanns Anliegen an: "Hundekot auf Gehwegen, in öffentlichen Grünanlagen, Wäldern oder auf Feldern ist nicht nur verboten, sondern auch abscheulich. Es kann auch gesundheitsschädlich sein. Hundehalter sind verpflichtet, den Kot zu entfernen und in geeignete Behälter zu entsorgen." Es bleibt festzuhalten, dass die meisten Hundebesitzer sich an diese Regeln halten.
Doch der Kampf ist noch lange nicht vorbei. Schürmann bleibt dran und ist fest entschlossen, den Kotverursacher zu finden. "Ich habe eine starke Vermutung, wer es ist", sagt er gegenüber Nau.ch. "Wenn wir nicht die DNA-Analyse einsetzen können, dann vielleicht bei der nächsten Beobachtung auf frischer Tat!"
Wird Schürmann letztlich erfolgreich sein und den Übeltäter zur Rechenschaft ziehen? Bleiben Sie dran für weitere Entwicklungen!