
Hauptbahnhof Zürich: Motorradfahrer in S5 erwischt – Was nun?
2025-04-08
Autor: Lara
Ein mutiger Motorradfahrer entschied sich am Dienstagnachmittag für eine unkonventionelle Fahrt: Statt die Straßen Zürichs mit seiner Kawasaki Ninja zu befahren, stieg der Mann in die S5 ein. Diese Entscheidung endete jedoch nicht gut für ihn. Sicherheitskräfte im Hauptbahnhof Zürich mussten den Motorradfahrer aus dem Zug holen und eskortierten ihn hinaus.
Die Aktion sorgte für Aufsehen, nicht zuletzt weil Motorräder im öffentlichen Verkehr nicht erlaubt sind. Die SBB hat klare Regeln – der Transport von Motorrädern ist verboten. „Es ist erstaunlich, dass er mit einer so leistungsstarken Maschine in den Zug gelangen konnte“, so ein Augenzeuge.
Die Reaktionen von Passanten waren gemischt: Während einige den Mut des Fahrers lobten, fanden andere sein Verhalten verantwortungslos. „Er hätte jemanden gefährden können“, äußerte ein Passant. Ein weiterer meinte: „Solche kreativen Aktionen sollten hart bestraft werden!“
Laut den Tarifbestimmungen aller Transportunternehmen sind Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, einschließlich Motorrädern und Mofas, im öffentlichen Verkehr (ÖV) verboten. Auch andere spezielle Fahrzeuge wie Dreier-Tandems und E-Roller fallen unter dieses Verbot.
Die SBB bestätigte auf Anfrage, dass es für den Transport von Motorrädern klare Vorschriften gibt. Moritz Weisskopf, Mediensprecher der SBB, erklärte: „Wer gegen die Tarifbestimmungen des Branchenverbandes Alliance SwissPass verstößt, muss mit einer Busse rechnen.“
Ob dieser Vorfall zu einer strengeren Überwachung der Sicherheitsbestimmungen im öffentlichen Verkehr führen wird, bleibt abzuwarten. Aber eines ist sicher: Motorradfahrer sollten sich bewusst sein, dass die Regeln für ihre Sicherheit und die der anderen gelten.