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Fehlerhafte Bundessteuer-Rechnungen im Thurgau: So wird jetzt korrigiert!

2025-04-01

Autor: Nina

Am 5. März berichtete diese Zeitung, dass die Steuerverwaltung des Thurgau falsche, provisorische Bundessteuerrechnungen an zahlreiche Familien mit Kindern verschickt hat. In diesen Rechnungen wurde der wichtige Kinderabzug – pauschal 259 Franken pro Kind und Jahr – nicht berücksichtigt. Eine lange Zeit blieb unklar, wie viele Rechnungen betroffen waren und wie der Fehler zustande kam. Finanzdirektor Urs Martin wies darauf hin, dass die Steuerverwaltung nun klären müsse, ob es sich um einen technischen Fehler, menschliches Versagen oder eine Kombination aus beidem handelt.

Fast einen Monat später ist die Untersuchung nun abgeschlossen. In einer Mitteilung erklärte die Steuerverwaltung, dass bei 17.235 steuerpflichtigen Personen der Kinderabzug in den provisorischen Steuerrechnungen der direkten Bundessteuer für 2024 fehlte. Der Fehler wurde auf eine fehlerhafte technische Konfiguration zurückgeführt, die, bedingt durch unzureichende Testabdeckung, nicht rechtzeitig erkannt wurde.

Die Steuerverwaltung prüfte die Rechnungen anhand von 3200 Stichproben. Der Fehler wurde mittlerweile behoben und die korrigierten Rechnungen sind bereit zum Versand. Wer die fehlerhafte Rechnung bereits bezahlt hat, wird die Kinderabzüge rückerstattet bekommen. Alle anderen Betroffenen sollten die alte, fehlerhafte Rechnung ignorieren und auf die neue warten. In der Mitteilung bedauert die Steuerverwaltung den Fehler und entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Betroffen sind rund die Hälfte aller steuerpflichtigen Eltern im Thurgau

Die 17.235 Betroffenen entsprechen etwa der Hälfte aller Eltern im Thurgau, die Bundessteuer zahlen. Urs Martin bestätigte, dass die genaue Anzahl der Kinderabzüge, die auf diese betroffenen Familien entfallen, nicht erhoben wurde. Man kann jedoch schätzen, dass basierend auf durchschnittlich 1,5 Kindern pro Familie und einem Abzug von 259 Franken pro Kind die Steuerverwaltung insgesamt etwa 6,7 Millionen Franken zu viel in Rechnung gestellt hat.

Dank der bevorstehenden Korrektur entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Betroffenen aufgrund von Ausgleichszinsen, erklärte Urs Martin. Die genauen Kosten für die Fehlersuche können jedoch nicht beziffert werden.

Zum Personalaufwand sagte der Finanzdirektor: 'Es waren sowohl Mitarbeiter der Steuerverwaltung als auch externe Softwarelieferanten involviert.' Diese Mitarbeitenden waren nicht ausschließlich mit der Fehlersuche beschäftigt, da sie auch ihren regulären Aufgaben nachgingen.

Interessanterweise sind einige der Verantwortlichen, die an der Fehleinschätzung beteiligt waren, mittlerweile nicht mehr im Amt. Warum kommuniziert die Steuerverwaltung erst jetzt über diesen Vorfall? Urs Martin erklärte: 'Wir wollten sicherstellen, dass durch unsaubere Arbeit keine zusätzlichen Fehler auftreten.' Zudem sei er erst kürzlich in der Lage gewesen, den Regierungsrat über die Situation zu informieren.

Die Steuerverwaltung wies darauf hin, dass der Fehler auf eine Mischung aus technischem und menschlichem Versagen zurückzuführen war. Urs Martin bestätigt, dass die unzureichenden Tests, die 2022 durchgeführt wurden, teils zu diesem Missgeschick geführt haben. Während einige direkt Beteiligte nicht mehr bei der Steuerverwaltung tätig sind, haben die verbleibenden Angestellten ihre Stellen behalten. 'Es ist jedoch klar, dass dieser Vorfall das Vertrauen in die Steuerverwaltung nicht stärkt, was sehr bedauerlich ist,' so Martin abschließend.

Dieser Vorfall könnte weitreichende Konsequenzen für die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau haben, nicht nur in Bezug auf das Vertrauen der Bürger, sondern auch hinsichtlich der internen Arbeitsabläufe. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen künftig ergriffen werden, um derartige Fehler zu verhindern.