Technologie

Elon Musk: EU-Verfahren gegen X droht Milliardenstrafe

2024-09-27

Autor: Lara

Einleitung

In Brüssel stehen in den kommenden Wochen entscheidende Urteile im Verfahren gegen die Plattform X, gemäß dem Digital Services Act (DSA) der EU, an. Dieses Gesetz verpflichtet große Online-Dienste, Falschinformationen und illegale Inhalte wie Terrorismusverherrlichung und Darstellungen sexueller Gewalt schneller zu entfernen. Besonders streng sind die Bestimmungen in Deutschland, wo beispielsweise die Verbreitung von NS-Propaganda klar verboten ist.

Vorwürfe und mögliche Strafen

Die EU-Kommission hat eine Vielzahl von Verstößen auf Musks Plattform aufgezeigt. Kritisiert wird unter anderem, dass der weiße Haken, der für Nutzerkonten vergeben wird, den Eindruck erweckt, diese seien authentisch und verifiziert – tatsächlich erhält diesen Haken jedoch jeder zahlende Kunde. Auch die Transparenz bei Werbung ist ein großes Problem, da oft unklar bleibt, wer hinter den Inhalten steht. Zudem gibt X nicht genügend Daten für Forschungszwecke frei, was gegen die Anforderungen des DSA verstößt. Die Kommission hat bislang noch keine abschließende Entscheidung über weitere Schritte gegen X getroffen. Diese Verstöße könnten jedoch massive Strafen nach sich ziehen, die bis zu sechs Prozent des globalen Jahresumsatzes betragen könnten, sofern Musk nicht auf die Forderungen aus Brüssel reagiert.

Ein Denkmal der milliardenschweren Strafen?

Die EU hat dabei einen gewissen Spielraum bei der Berechnung der Geldstrafen. Laut Gesetz wird der Umsatz des vorher genannten „Anbieters“ herangezogen, der einen entscheidenden Einfluss auf die Plattform ausübt. Dies könnte bedeuten, dass die EU-Kommission die Geschäftszahlen aller Firmen von Musk, wie Tesla oder SpaceX, in die Berechnungen einbezieht. Bei Tesla wurde für das vergangene Jahr ein Umsatz von etwa 97 Milliarden Euro gemeldet. Schätzungen der Nachrichtenagentur AFP zufolge könnte eine Strafe in diesem Rahmen von knapp 200 Millionen Euro auf fast sechs Milliarden Euro ansteigen, bei Berücksichtigung jeder der drei bisher erhobenen Vorwürfe und zwei weiteren Verfahren, die sich am Anfang befinden.

Keine Präzedenzfälle bislang

Strafen in solch einer Höhe werden von Experten wie dem Brüsseler Anwalt Romain Rard als denkbar, aber gefährlich angesehen. Es gäbe derzeit keine vergleichbare Rechtsprechung, an der sich die Kommission orientieren könnte. Rard erläutert, dass letztendlich die Justiz entscheidet. Musk hat bereits angekündigt, sich stark gegen die EU-Behörden zu wehren. „Wir freuen uns auf einen sehr öffentlichen Rechtsstreit“, betonte er im Juli, als die Vorwürfe von der EU-Kommission bekannt gegeben wurden.

EU könnte drastische Maßnahmen ergreifen

Im schlimmsten Fall könnte die EU-Kommission Musk’s Plattform sogar vollständig sperren. Ein Gericht in Irland, dem europäischen Hauptsitz von X, könnte eine vorübergehende Sperre anordnen, während das Verfahren läuft. Eine solche Maßnahme wird in Europa als wenig wahrscheinlich angesehen. Jan Penfrat von der Europäischen Digitalrechte-Organisation warnt, dass eine Sperre als „absolute Notlösung“ eintreten könnte, da sie den Zugang zu Informationen einschränkt. Dies könnte Musk und seinen Anhängern Anlass geben, die EU der Zensur zu beschuldigen. Die Entwicklungen in diesem Verfahren könnten weitreichende Konsequenzen für die Online-Plattform und deren Nutzer haben, während sich die Regulierung von digitalen Diensten in Europa weiter intensiviert.