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Eklat in der Schweiz: Polizei darf Hautfarbe im Fahndungssystem nicht mehr angeben!

2025-09-09

Autor: Noah

In einem bahnbrechenden Schritt hat die Schweizer Polizei ihre Richtlinien geändert: Ab sofort ist es ihnen verboten, die Hautfarbe in ihrem nationalen Fahndungssystem Ripol anzugeben! Diese Entscheidung wurde am Freitag vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) getroffen und erregt bereits die Gemüter.

Während die Kantonspolizei Zürich bestätigt, über diese Änderung informiert worden zu sein, äußert sich auch die Kantonspolizei Aargau, die davon überzeugt ist, dass diese Neuerung "die Polizeiarbeit sicher nicht auf den Kopf stellen" wird. Doch was steckt wirklich hinter dieser radikalen Entscheidung?

Wie das Fedpol erklärt, hat die Hautfarbe als Teil eines Signalements schon lange zur Debatte gestanden. Tatsächlich enthalten weniger als ein Prozent der Ripol-Signalemente diese Angaben. Bei internationalen Partnerbehörden, wie Interpol, wird die Hautfarbe als unpräzises und unwichtiges Kriterium angesehen – besonders in Zeiten, in denen Bilder von Tatverdächtigen immer häufiger zur Verfügung stehen.

Stattdessen bleibt die Herkunft – seien es Begriffe wie "asiatisch", "arabisch" oder "vom Balkan" – weiterhin ein wesentlicher Bestandteil der Personenbeschreibungen. Weitere Merkmale wie Alter, Größe, Statur sowie spezifische Auffälligkeiten wie Tattoos oder Narben genießen viel höhere Priorität. Deshalb plant das Fedpol ab September 2025, diese Kontroversen hinter sich zu lassen.

Ein sensibles Thema: Eine schweizerische Vertretung im Ausland hat schon zuvor darauf hingewiesen, dass ausländische Behörden auf solche Hinweise äußerst sensibel reagieren. Um welches Land es sich handelt, behält das Fedpol jedoch für sich.

Fachkräfte unter den Polizisten zeigen sich besorgt und befürchten, dass diese neue Regelung ihre Fahndungen erschweren könnte. Doch das Fedpol weist darauf hin, dass die Hautfarbe ohnehin nur in einem verschwindend geringen Anteil von Fällen abgerufen wurde.

Ripol ist das Herzstück der schweizerischen Fahndungsarchitektur. Es ermöglicht der Polizei, dem Grenzwachtkorps und weiteren Behörden einen sofortigen Zugriff auf aktuelle Fahndungsdaten über gesuchte oder vermisste Personen, gestohlene Fahrzeuge und viele weitere sicherheitsrelevante Informationen. Diese Veränderung im System könnte also weitreichende Folgen für die zukünftige polizeiliche Arbeit in der Schweiz haben!