EGMR Urteil gegen die Schweiz: Homosexueller Iraner vor Abschiebung geschützt
2024-11-13
Autor: Alina
In einem wegweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass die Schweiz den Asylantrag eines 34-jährigen Iraners erneut prüfen muss. Der Mann war 2019 in die Schweiz geflüchtet, nachdem er in seinem Heimatland wegen seiner Homosexualität von Familienmitgliedern schikaniert und gefährdet wurde. Die Schweizer Behörden hatten seinen Asylantrag zunächst abgelehnt und argumentiert, dass seine Rückkehr in den Iran keine unmenschliche Behandlung nach sich ziehen würde.
Jedoch stellt der EGMR fest, dass die Homosexualität des Asylsuchenden auch ohne aktives Verhalten leicht entdeckt werden kann, etwa durch Gerüchte oder fehlende Akzeptanz in sozialen Normen. Dies könnte für den Mann zu erheblichem psychischem Stress führen, da er seine sexuelle Orientierung verheimlichen müsste, um nicht in Gefahr zu geraten. Im Iran droht Homosexuellen eine harsche Verfolgung, einschließlich der Todesstrafe.
Die Entscheidung fügt sich in eine Reihe von Urteilen ein, in denen der EGMR gegen die Schweiz entschied, insbesondere in Fällen, die Schutz für vulnerablere Gruppen fordern. Dieser Fall ist besonders prägnant, da er nicht nur die Rechte von Homosexuellen in Frage stellt, sondern auch die Schweizer Asylpraxis unter die Lupe nimmt.
Das Schweizer Migrationsamt hatte argumentiert, dass die gesetzliche Verfolgung von Homosexualität allein nicht ausreiche, um eine asylrechtliche Verfolgung zu begründen. Doch das EGMR zeigt mit diesem Urteil auf, dass die Lebensrealität von LGBTQ+-Personen in vielen Ländern weitaus ernster ist und berücksichtigt werden muss.
Das Urteil ist ein weiteres Beispiel für einen wachsenden Druck auf die Schweiz, die Menschenrechte ernst zu nehmen und schutzbedürftigen Personen, insbesondere LGBTQ+-Individuen, Zuflucht und Sicherheit zu gewähren. In der Vergangenheit hat die Schweiz auch anderen homosexuellen Flüchtlingen aus muslimischen Ländern Schutz gewährt – ein Hinweis darauf, dass der EGMR in seinen Entscheidungen möglicherweise eine vom gesellschaftlichen Wandel inspirierte Richtlinie darstellt.
Es ist das dritte Mal in diesem Jahr, dass der EGMR zugunsten von Klägern und gegen die Schweiz entschieden hat, was Fragen aufwirft über die Rechtslage in der Schweiz und deren internationale Menschenrechtsverpflichtungen. Die beteiligten Behörden müssen nun schnellstmöglich handeln, um eine humanitäre Lösung für den iranischen Asylbewerber zu finden.