
Die Steuerbeamten im Kanton Bern: Ein System in der Kritik!
2025-03-21
Autor: Gabriel
Die Steuerbeamten im Kanton Bern: Ein System in der Kritik!
Im Kanton Bern werden Beschwerden über Steuerveranlagungen häufig von den gleichen Beamten überprüft, die den ursprünglichen Entscheid gefällt haben. Diese Praxis hat Kritik ausgelöst und wirft ernsthafte Fragen zur Unabhängigkeit und Objektivität der Verfahren auf. Wirtschaftsvertreter und politische Akteure fordern dringend Reformen.
Wer mit seiner Steuerveranlagung im Kanton Bern nicht einverstanden ist und Einspruch erhebt, könnte auf eine unangenehme Überraschung stoßen: Oft landet die Prüfung erneut bei genau der Person, die den ursprünglichen Steuerentscheid getroffen hat. Kritiker, wie der Berner FDP-Fraktionschef Carlos Reinhard, äußern Bedenken: „Das lässt Zweifel an der Unabhängigkeit und Objektivität solcher Verfahren aufkommen.“ Mehrere Unternehmer haben ihm berichtet, dass sie sich während des Einspracheverfahrens nicht fair behandelt fühlten.
Regierung verteidigt bestehende Praxis
Die Berner Regierung zeigt sich uneinsichtig und bestätigt, dass die Einspracheprüfung durch „die gleichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt wird, die auch für das Veranlagungsverfahren zuständig waren". Diese Argumentation beruhht auf der Tatsache, dass der zuständige Beamte den Fall am besten kenne. Ein sogenanntes Vier-Augen-Prinzip soll zusätzlich Sicherheit bieten: Ein Vorgesetzter muss das Ergebnis der Prüfung absegnen.
Vorbildliche Ansätze aus anderen Kantonen
Ein Blick in andere Kantone zeigt jedoch, dass es auch besser geht: Zürich, Luzern und Aargau setzen auf spezialisierte Einsprache-Teams oder auf die Rechtsabteilungen der Steuerverwaltung, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Der Kanton Schwyz geht noch einen Schritt weiter: Dort entscheidet im Streitfall eine Steuerkommission mit externen Mitgliedern, bevor ein Gericht angerufen werden muss. Laut den Behörden sei dies ein Modell mit „erhöhter Unabhängigkeit“.
Eine dringende Reform ist erforderlich
Obwohl die Berner Praxis juristisch zulässig ist, könnte sie das Vertrauen der Bevölkerung in die Steuerverwaltung erheblich gefährden. Nur auf der Ebene der Steuerrekurskommission oder des Gerichts kommt es zu einem wirklich unabhängigen Verfahren. Dies könnte bedeuten, dass die Bürger in Bern für mehr Transparenz und Fairness kämpfen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Steuerbelange gerecht behandelt werden.
Es bleibt abzuwarten, ob die politischen Akteure im Kanton Bern bereit sind, die notwendigen Reformen einzuleiten, um diesen Missstand zu beheben und den Bürgern das Vertrauen zurückzugeben, das sie in ihre Steuerbehörden haben sollten!