
Bundesrat Kompromiss bei Pannen-Drohnen: ADS 15 wird weitergeführt – mit großen Abstrichen!
2025-09-04
Autor: Mia
Das Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15) der Schweizer Armee kämpft seit Jahren tapfer gegen Verzögerungen und technische Pannen. Geplant als kriegsentscheidende Unterstützung sollten die Drohnen des Typs Hermes 900 HFE bereits 2019 im Einsatz sein – doch die Versprechen des israelischen Herstellers Elbit bleiben unerfüllt. Das Verteidigungsministerium (VBS) stellt fest: "Verfügbarkeit und Leistung des Systems sind weit hinter den Anforderungen zurückgeblieben."
Analysen und Entscheidungen
Nach seinem Amtsantritt ordnete VBS-Chef Martin Pfister eine umfassende Analyse des Projekts an. Das Ergebnis? Ein Abbruch der Beschaffung würde zu "Fähigkeitslücken in der Aufklärung" führen und die Rückforderung der bereits investierten 240 Millionen Franken könnte unsicher sein. Ein Dilemma, das den Bundesrat unter Druck setzte!
Einschränkungen und Verzicht auf Features
Der Bundesrat beschloss, das Projekt in "reduzierter Form" fortzusetzen. Das bedeutet konkret: Auf drei ursprünglich zugesicherte Funktionen muss verzichtet werden, da ihre Umsetzung unmöglich scheint. Besonders schmerzhaft ist der Verlust des automatischen Ausweichsystems, das ursprünglich von Ruag entwickelt wurde.
Zusätzlich wird das VBS auf das Enteisungssystem und die GPS-unabhängigen Start- und Landetechnologien verzichten. Auswirkungen? Die Drohne muss tagsüber stets von einem Begleitflugzeug unterstützt werden, um Kollisionen zu vermeiden – das schränkt ihre Einsatzmöglichkeiten erheblich ein.
Flugverbot bei schlechten Bedingungen
Ohne das Enteisungssystem kann die Drohne bei Eisbildung nicht fliegen und bei eingeschränkter Sicht gar nicht starten oder landen. "Die Wetterbedingungen müssen genau beobachtet werden", erklärt Rüstungschef Urs Loher. Zwar bleiben die Drohnen teilweise flugfähig – aber nur von Standorten mit besseren Wetterverhältnissen.
Technische Mängel und Herausforderungen
Das VBS räumt ein, dass in Zukunft weitere technische Mängel nicht ausgeschlossen sind und die Software weiterhin "technische Risiken" birgt. Zudem hat der Hersteller noch nicht nachweisen können, dass die gelieferten Drohnen "designkonform" gefertigt wurden – ein echtes Problem für die Zulassung durch die Militärluftfahrtbehörde.
Zukunft des ADS 15: Hoffnung auf Kompensation
Positiv: Der Hersteller hat als Entschädigung für den Verzicht "substanzielle Zugeständnisse" in Aussicht gestellt, etwa die Übernahme der Fixkosten des Servicevertrags für bis zu acht Jahre oder den Austausch einer fehlerhaften Drohne. Doch VBS-Chef Pfister betont: „In erster Linie trägt der Lieferant die Verantwortung. Der Bundesrat erwartet eine Kompensation für die erlittenen Verluste.“
Fazit: Ein riskantes, aber notwendiges Projekt?
Trotz aller Herausforderungen sieht das VBS die Vorteile als überwiegen. Das ADS 15 soll ein breites Spektrum an militärischen und zivilen Einsätzen abdecken, insbesondere auf Antrag des Bundesamts für Grenzsicherheit (BAZG), des Nachrichtendienstes (NDB) oder des Bundesamts für Polizei (Fedpol). Pfister betont: „Ein Abbruch wäre die einfachere Lösung gewesen, aber so erhalten wir mehr, als wenn wir abbrechen würden.“ Die Diskussion um die Zukunft des ADS 15 geht also weiter!