
Bundesrat hält an umstrittenen «Pannen-Drohnen» fest – doch mit drastischen Einschnitten!
2025-09-04
Autor: Emma
Bundesrat Martin Pfister spricht klare Worte
Der Bundesrat Martin Pfister eröffnete kürzlich eine Pressekonferenz auf dem Militärflugplatz in Emmen, Kanton Luzern, mit einer Präsenz von einer der problembehafteten Drohnen in der Luft. Diese sollen für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, trotz ihrer bisherigen Mängel.
Ein Projekt mit Hindernissen
Seit Pfisters Amtsantritt liegt sein Fokus auf dem Projektmanagement im Verteidigungsministerium (VBS). Eines der größten Sorgenkinder ist das Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15), das 2019 das alte System ablösen sollte, bis heute jedoch nicht einsatzbereit ist.
Zukunft der Drohnen – die Entscheidung steht fest
Der Bundesrat hatte die Wahl: Abbruch oder Redimensionierung des Projekts. „Wir haben entschieden, das Vorhaben mit reduzierten Anforderungen fortzuführen“, erklärt Pfister. Dies sei notwendig, um erhebliche Fertigkeitslücken und finanzielle Verluste zu vermeiden.
Technische Mängel und die Realität der Umsetzung
Das ADS 15 hat seit Jahren mit enormen Verzögerungen und technischen Schwierigkeiten zu kämpfen. Der Hersteller Elbit konnte die versprochene Verfügbarkeit und Leistung nicht einhalten. Pfister hat daher eine umfassende Projektanalyse angeordnet, die belegt, dass ein Abbruch zu erheblichen Fähigkeitenverlusten führen würde.
Kompromisse für die Zukunft der Aufklärung
Die Umsetzung des Projekts wird nun in 'reduzierter Form' weitergeführt. Auf drei ursprünglich zugesicherte Funktionalitäten, darunter ein automatisches Ausweichsystem, wird verzichtet. Ein Schritt, der die Aufklärungskapazitäten dennoch sicherstellen soll.
Einschränkungen im Flugbetrieb
Aufgrund des fehlenden Ausweichsystems müssen die Drohnen tagsüber in unkontrollierten Lufträumen von anderen Flugzeugen begleitet werden, um Kollisionen zu vermeiden. Über den Alpen gelten sogar noch strengere Regeln. Zudem kann die Drohne bei Eisbildung nicht fliegen.
Wichtige technische Prüfungen stehen aus
Das VBS räumt ein, dass trotz allem weitere technische Mängel nicht ausgeschlossen sind. Bislang konnte der Hersteller nicht beweisen, dass die gelieferten Drohnen den geforderten Standards entsprechen, was ihre Zulassung erheblich erschwert.
Ein Lichtblick am Horizont?
Als Ausgleich für die Einschnitte in den Anforderungen hat der Hersteller Zugeständnisse in Aussicht gestellt, wie die Übernahme der Fixkosten des Servicevertrags für bis zu acht Jahre. Dennoch besteht das VBS darauf, dass die Vorteile des ADS 15 nicht von der Hand zu weisen sind. Es soll ein breites Einsatzspektrum für militärische und zivile Zwecke abdecken.
Diskussion um den Beschaffungsentscheid
„Was haltet ihr von diesem Beschaffungsentscheid?“, lautet die Frage, die in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Die Meinungen darüber sind gespalten – von Skepsis bis Unterstützung.