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Bundesrat hält an ‚Pannen-Drohnen‘ fest – aber mit drastischen Einschränkungen!

2025-09-04

Autor: Lara

Das Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15) der Schweizer Armee, ein Projekt, das mit erheblichen Verzögerungen und technischen Problemen kämpft, bleibt trotz der massiven Herausforderungen bestehen. Ursprünglich sollten die Drohnen vom Typ Hermes 900 HFE bereits 2019 eingesetzt werden, aber die Realität sieht anders aus. Laut dem Verteidigungsministerium VBS sind die versprochenen Verfügbarkeiten und Leistungen der Drohnen weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Kosten und Risiken bei der Beschaffung

Nach der Übernahme des Ressorts hat Martin Pfister, Vorsteher des VBS, eine gründliche Analyse des Projekts angeordnet. Das Ergebnis: Ein Abbruch der Beschaffung könnte zu ‚Fähigkeitslücken in der Aufklärung‘ führen. Zudem bleibt unklar, ob die Schweiz die bereits investierten 240 Millionen Franken zurückfordern könnte, falls das Projekt eingestellt würde.

Ein reduziertes Projekt mit Einschränkungen

Der Bundesrat hat entschieden, das ADS 15 ‚in reduzierter Form‘ fortzuführen. Drei ursprüngliche Funktionen, die von den Herstellern zugesichert und später als unpraktikabel eingestuft wurden, werden gestrichen. Dies dient dazu, zentrale Funktionen wie die „Aufklärung mit langer Verweildauer in der Luft“ aufrechtzuerhalten.

Wetterabhängige Flugeinschränkungen

Die Drohne kann aufgrund des fehlenden automatischen Ausweichsystems tagsüber nur in unkontrollierten Lufträumen in Begleitung eines Flugzeugs fliegen, um Kollisionen zu vermeiden. Über dem Flachland gilt dies bis zu einer Höhe von 3000 Metern und über den Alpen bis zu 4000 Metern. Nachts und im kontrollierten Luftraum hingegen sind diese Beschränkungen nicht relevant.

Ebenfalls problematisch sind die fehlenden Enteisungs- und Start-/Landesysteme, die ein Fliegen bei Eis oder schlechten Sichtverhältnissen unmöglich machen. VBS-Rüstungschef Urs Loher betont die Notwendigkeit, vor jedem Flug die Wetterbedingungen genau zu überprüfen.

Technische Mängel und Risiken bleiben bestehen

Das VBS räumt ein, dass weitere technische Mängel nicht auszuschließen sind und weiterhin ‚technische Risiken‘ in Bezug auf die Software und Steuerung der Drohne bestehen. Das Projekt erfordert somit anhaltend hohe Ressourcen, Zeit und Einsatz.

Verantwortung des Herstellers und mögliche Zugeständnisse

Die israelische Herstellungsfirma zeigt sich jedoch bereit, substanzielle Zugeständnisse zu machen, etwa die Übernahme von Fixkosten für den Servicevertrag und den Austausch defekter Drohnen. Pfister betont, dass die Verantwortung primär beim Lieferanten liege und der Bundesrat eine Kompensation für die Verluste erwarte.

Zukunft des ADS 15 und seine Anwendungsbereiche

Trotz der Unsicherheiten und Herausforderungen hebt das VBS hervor, dass die Vorteile des ADS 15 überwiegen. Es deckt ein breites militärisches und ziviles Einsatzspektrum ab und könnte auch auf Anfrage von verschiedenen Bundesämtern eingesetzt werden, einschließlich dem Grenzschutz und der Polizei.

Eine schwierige Entscheidung mit weitreichenden Folgen

„Ein Abbruch wäre für mich die einfachere Lösung gewesen. Aber wir erhalten mehr, wenn wir fortfahren“, erklärt Pfister. Die Zukunft des ADS 15 steht zwar auf der Kippe, doch eine vollständige Einstellung der Beschaffung bleibt weiterhin in der Diskussion. Die Frage bleibt: Können diese technischen Drahtzieher den Erwartungen gerecht werden und letztlich zur Sicherheit der Schweiz beitragen?