
Aufsehen im Schwarzwald: Thurgauerin mit 30'000 Franken und verbotener Waffe erwischt!
2025-03-12
Autor: Nina
Einleitung
Kürzlich sorgte eine 41-jährige Frau aus dem Kanton Thurgau für Aufregung, als sie von Zöllnern des Hauptzollamts Singen bei Blumberg in Deutschland kontrolliert wurde. Die Tschechin war zusammen mit ihrem Mann und ihren beiden Kindern auf einem Familienausflug in den malerischen Schwarzwald unterwegs.
Die Entdeckung
Bei der Kontrolle fanden die Beamten in der Handtasche der Frau nicht nur eine Stahlrute, die als verbotene Schlagwaffe gilt, sondern auch mehr als 30'000 Schweizer Franken. Besonders brisant: Im Kofferraum ihres Mercedes entdeckten die Zöllner zusätzlich rund fünf Gramm Marihuana.
Familie kann Ausflug fortsetzen – aber nicht ohne Konsequenzen!
Die Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, Sonja Müller, erklärte, dass das Mitführen einer Stahlrute im Sinne des deutschen Waffenrechts illegal ist. Zudem müssen Bargeldbeträge aus Nicht-EU-Staaten ab einem Wert von 10'000 Euro beim Zoll angemeldet werden. In diesem Fall wurde die Grenze von 10'000 Euro um beinahe das Dreifache überschritten!
Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren eingeleitet, und die verbotene Waffe sowie das Marihuana wurden sichergestellt. Dank der Zahlung einer Sicherheitsleistung von 8'250 Euro konnte die Familie ihren Ausflug jedoch nach einer kurzen Unterbrechung fortsetzen. Beachten Sie, dass solche Vorfälle schwerwiegende rechtliche Folgen haben können!
Strafverfahren in vollem Gange!
Das Strafverfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Zudem wird aufgrund des Verstoßes gegen das Waffengesetz eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet.
Fazit
Bleiben Sie dran: Die Entwicklungen in dieser spannenden Geschichte könnten unerwartete Wendungen nehmen! Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was passieren würde, wenn Sie bei einer Kontrolle in eine ähnliche Situation geraten? Sicherheit geht vor: Jeder Reisende sollte sich über die rechtlichen Bestimmungen des Landes informieren, das er besucht – denn ein einziger Fehler kann unglaubliche Konsequenzen haben!