Achtung Software-Anbieter: Neue Haftungsgesetze für fehlerhafte Produkte treten in Kraft!
2024-11-12
Autor: Sofia
Die Digitalisierung revolutioniert nicht nur unsere Lebensweise, sondern wirft auch wichtige rechtliche Fragen zur Produkthaftung auf. Bislang basierte die Produkthaftung in der EU auf der Richtlinie 85/374/EWG aus dem Jahr 1985, die jedoch den Herausforderungen digitaler Produkte nicht gerecht wurde. Am 10. Oktober 2024 findet eine grundlegende Neuregelung statt, die Softwareanbieter und Entwickler vor neue Herausforderungen stellt.
Der Rahmen der neuen Regelung
Die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL) stellt klar, dass auch Software als Produkt gilt und Hersteller somit haftbar gemacht werden können. Bisher war diese Frage umstritten. Künftig wird die Haftung für Stand-Alone-Software und Softwarekomponenten, die in Geräte integriert sind, eindeutig festgelegt.
Open-Source-Software und Innovation
Eine maßgebliche Ausnahme besteht für Open-Source-Software. Diese wird von der Haftung befreit, sofern sie außerhalb eines gewerblichen Zusammenhangs entwickelt und angeboten wird. Es wird jedoch aktuell diskutiert, wie weit diese Ausnahme reicht, um Innovation und Forschung nicht zu behindern.
Kriterien für Produktsicherheit
Gemäß der neuen Richtlinie wird ein Produkt dann als fehlerhaft eingestuft, wenn es die berechtigten Sicherheitserwartungen nicht erfüllt. Faktoren wie die Lernfähigkeit der Software und deren Interaktion mit anderen Produkten sind nun entscheidend. Dabei spielt auch die Cybersicherheit eine Rolle: Ein Mangel in diesem Bereich kann ebenfalls als Produktfehler gewertet werden.
Verantwortung endet nicht beim Verkauf
Besonders wichtig ist, dass die Haftung über den Zeitpunkt des Verkaufs hinausgeht. Solange der Hersteller Software-Updates bereitstellen kann, trägt er weiterhin die Verantwortung für potenzielle Fehler. Dieser Aspekt ist kritisch, insbesondere für Hersteller, die regelmäßig Updates bereitstellen, um Sicherheitslücken zu schließen.
Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure
Die ProdHaftRL legt die Haftung nicht mehr ausschließlich auf den Hersteller, sondern umfasst auch Vertriebspartner, Importer und Online-Plattformen. Dies bedeutet, dass Unternehmen, auch wenn sie nicht direkt der Hersteller sind, für Schäden zur Verantwortung gezogen werden können. Der Ersatzanspruch erweitert sich auf immaterielle Schäden, einschließlich der Vernichtung persönlicher Daten und psychischer Gesundheitsschäden.
Beweiserleichterungen für Geschädigte
Eine der bedeutenden Neuerungen in der ProdHaftRL ist die Beweiserleichterung für geschädigte Verbraucher. Gerichte können künftig verlangen, dass das Unternehmen relevante Beweise vorlegt, wenn der Geschädigte plausibel gemacht hat, dass das Produkt nicht den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Fazit und Ausblick
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die ProdHaftRL innerhalb von zwei Jahren zu implementieren. Hersteller sollten diese Übergangszeit nutzen, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Besonders kritisch wird es für Unternehmen, die digitale Produkte vertrieben haben: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Software und Produkte den neuen Sicherheitskriterien entsprechen und auch nach dem Verkauf auf dem Markt sicher bleiben.
Berichte aus der Branche legen nahe, dass Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln, nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken können. Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!