5G-Konflikt: Antennengegner feiern Sieg vor dem Bundesgericht gegen Swisscom
2025-01-13
Autor: Lara
Der Streit zwischen Antennengegners und Telekommunikationsanbietern hat in der Schweiz an Intensität gewonnen, und das höchste Gericht des Landes hat nun wegweisende Urteile gefällt. In einem beeindruckenden Ergebnis stehen die Antennengegner 2:1 gegen die Swisscom, was für alle Mobilfunkanbieter von großer Bedeutung ist.
In mehreren Fällen wollte Swisscom bestehende Sendeanlagen auf den neuen 5G-Standard umrüsten. Doch in allen drei Urteilen folgte das Bundesgericht den Beschwerden von Anwohnern und entschied zugunsten der Antennengegner. Diese Entscheidungen beziehen sich insbesondere auf den Einsatz sogenannter adaptiver Antennen, die gezielt Signale in die Richtung von Smartphones senden können, aber zeitweise über die erlaubte Sendeleistung hinaus strahlen.
Im jüngsten Urteil, das im Dezember 2024 erlassen wurde, bestätigte das Bundesgericht die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von adaptiven Antennen mit einem Korrekturfaktor. Dies bedeutet, dass die Sendeanlagen weder die festgelegten Grenzwerte überschreiten noch schädliche Einwirkungen auf die Umwelt haben.
In einem Fall wollte Swisscom die Antennen auf dem Dach der Universitätsklinik Balgrist in Zürich anpassen, doch ein Anwohner klagte gegen die Genehmigung. Im zweiten Fall wollte Swisscom eine Antenne nahe einem Altersheim in Winterthur aufrüsten, was von Anwohnern und Umweltschützern ebenfalls angefochten wurde. Der dritte Fall betrifft eine Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Wil und Swisscom, bei der die Gemeinde eine ordentliche Baubewilligung für die neuen Antennen verlangte.
Die Antennengegner sehen sich durch die Urteile gestärkt. Der Verein „Schutz vor Strahlung“ äußerte Bedenken, dass rund 3.900 Mobilfunkantennen möglicherweise illegal betrieben werden, was etwa 300.000 Menschen betrifft, die in unmittelbarer Nähe leben. Nun müssen die Mobilfunkanbieter, darunter Swisscom, Sunrise und Salt, ihre Baugesuche anpassen, um bestehende Anlagen nachträglich zu legalisieren.
Das Urteil betrifft nicht nur die Mobilfunkanbieter, sondern auch die zuständigen Behörden, die dringend neue, rechtssichere Empfehlungen veröffentlichen sollten. Telekommunikationsverbände wie Asut begrüßen auf der anderen Seite die Urteile, da sie die rechtliche Sicherheit beim Ausbau der Mobilfunknetze erhöhen.
Allerdings warnen Mobilfunkanbieter vor einem verzögerten Ausbau des 5G-Netzes als Folge dieser Urteile. Christian Grasser von Asut argumentiert, dass dies einen erheblichen administrativen Mehraufwand für die Betreiber verursacht und schlimmstenfalls Tausende von Mobilfunkstandorten betrifft. Aktuell sind schätzungsweise 5,5 Millionen 5G-fähige Smartphones in der Schweiz im Umlauf und 92 Prozent der Landesfläche sind bereits mit dem schnellen Mobilfunkstandard abgedeckt.
Die aktuelle Lage zeigt, wie wichtig und gleichzeitig fragil der Fortschritt im Bereich der Mobilfunktechnologie ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Konflikt zwischen der rechtlichen Sicherheit für die Anwohner und dem dringend benötigten technologischen Fortschritt entwickeln wird.