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Zürich: Schockierender Rechtsstreit – Krimineller erhält Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz!

2025-02-14

Autor: Luca

In einem beispiellosen Fall hat das Migrationsamt Zürich einem 48-jährigen Kosovaren trotz einem erschreckenden Vorstrafenregister von acht Verurteilungen und einem bestehenden Einreiseverbot die Rückkehr in die Schweiz ermöglicht. Der Mann hatte zuvor eine Indoor-Hanfplantage betrieben und einen Bancomaten in Dietlikon gesprengt, was zu einem enormen Sachschaden von 69.000 Franken führte.

Er befand sich zu diesem Zeitpunkt im vorzeitigen Strafvollzug und ist jetzt erneut vor Gericht. Die Umstände seiner Rückkehr werfen zahlreiche Fragen auf und lösen in der Öffentlichkeit Empörung aus. Wie konnte jemand mit einer derart kriminellen Vergangenheit, der 2011 aus der Schweiz ausgewiesen wurde, erneut eine Aufenthaltsbewilligung beantragen?

Sein kriminelles Verhalten begann in den späten 90er Jahren. Zwischen 1996 und 2006 erlangte er mehrfach negative Aufmerksamkeit durch Straftaten, was schließlich zur Aberkennung seiner Niederlassungsbewilligung führte. Während seiner Zeit im Kosovo verschlimmerte sich seine Lage: Er war in einen großangelegten Drogenhandel verwickelt und wurde 2012 in Albanien wegen des Verkaufs von 110 Kilogramm Haschisch verhaftet.

Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis im Kosovo stellte der Kosovare 2016 einen Antrag auf Familiennachzug. Trotz seiner Vergangenheit und noch offenen Verurteilungen aus den Jahren 2008 und 2009 bekam er die Einreiseerlaubnis, indem er dem Migrationsamt einen „sauberen“ Strafregisterauszug aus dem Kosovo vorlegte. Dieser Widerspruch musste schockiert aufhorchen lassen, denn er wurde nur einen Monat nach seinem Antrag in die Schweiz gelassen.

Sein Antrag auf Aufenthaltsbewilligung wurde nur einen Tag nach seiner Ankunft genehmigt, ohne dass die zuständigen Mitarbeitenden des Migrationsamts wichtige Dokumente ausreichend überprüften. Dies geschah ohne ernsthafte Prüfung seiner Angaben. Der Staatsanwaltschaft zufolge hätte das öffentliche Interesse an einer Ausweisung des Straftäters höher gewichtet werden müssen als seine persönlichen Interessen.

Was den Fall zusätzlich kompliziert, ist die Tatsache, dass der Mann während seiner Zeit in der Schweiz erneut straffällig wurde, was zu einem aktuellen Verfahren vor dem Zürcher Obergericht geführt hat. Dort fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von über sechs Jahren und einen 14-jährigen Landesverweis.

Zurzeit sitzt der Kosovare in der JVA Pöschwies und wartet auf sein Urteil. In Anbetracht der brisanten Situation stellt sich die Frage: Wie sollte die Schweiz künftig mit ähnlichen Fällen umgehen? Müssen straffällige Ausländer bei ihrer Rückkehr strenger kontrolliert werden, um weitere potenzielle Vergehen zu verhindern?

Dieser Fall ist nicht nur ein Beispiel für die Schwächen im Migrationssystem, sondern auch ein alarmierender Weckruf für die Sicherheitsbehörden. Die Öffentlichkeit fordert dringend Klarheit und Strenge bei der Einreise von Fremden, die in der Vergangenheit straffällig geworden sind.