Nation

Zürcher Ufer im Fokus: Vogelgrippe-Alarm und Maßnahmen für Geflügelhalter

2025-01-17

Autor: Emma

Die Vogelgrippe breitet sich in der Schweiz aus, und die Zürcher Ufer gelten nun als offizielle Beobachtungsgebiete. Das letzte bekannt gewordene Opfer war ein Schwan aus Bern: Am 9. Januar wurde im Nidau-Büren-Kanal bei einem toten Tier eine hochansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen. Zuvor waren bereits Fälle in den Kantonen Uri, Thurgau und Schaffhausen gemeldet worden. Um die Kontrolle über die Situation zu verbessern, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine schweizweite Verordnung erlassen.

In den festgelegten Gewässern umfasst ein drei Kilometer breiter Uferstreifen die Observationsgebiete. Im Kanton Zürich betrifft dies den Zürichsee, den Greifensee, den Pfäffikersee sowie die Limmat und den Rhein. Das Zürcher Veterinäramt hat alle Geflügelhalter in den betroffenen Regionen über die neuen Maßnahmen informiert.

Einschränkungen für Geflügelhalter:

Besonders betroffen sind Geflügelhaltungen ab 50 Tieren, die ihre Tiere nun auf ein für Wildvögel nicht zugängliches Gelände beschränken müssen. Für den Zugang zu den Ställen ist eine Hygieneschleuse für Menschen notwendig, um ein Einschleppen des Virus zu verhindern. Ab einer Tieranzahl von 100 müssen mögliche Gesundheitsprobleme dokumentiert und gemeldet werden. Hühner dürfen nur an Märkte oder Ausstellungen gebracht werden, wenn die festgelegten Maßnahmen mindestens drei Wochen eingehalten wurden.

Ein kritischer Zeitpunkt:

Die verstärkten Maßnahmen der Behörden zur Vogelgrippeüberwachung sind ein direktes Ergebnis des Winterzugs der Wasservögel. Aktuell kommen immer mehr Wasservögel in die Schweiz, um zu überwintern. Dadurch entstehen Überbefüllungen in bestimmten Gebieten, was die Ansteckungsgefahr unter Wildvögeln erhöht. Das Veterinäramt schätzt, dass die Vogelgrippe mittlerweile unter den Wildvögeln endemisch geworden ist, was bedeutet, dass sie nicht mehr nur saisonal auftritt.

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