Zürcher Mann wegen sexueller Nötigung verurteilt – Unfassbarer Vorfall mit Teenagerin!
2024-09-26
Autor: Louis
Ein Zürcher wurde kürzlich wegen der Zwangsausübung sexueller Handlungen an einer damals 17-jährigen Frau verurteilt. Das Kriminalgericht sprach ihn der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und eines Verkehrsdelikts schuldig. Der Mann hat das Urteil von drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe nicht akzeptiert, was zur Folge hatte, dass der Fall vor dem Luzerner Kantonsgericht erneut verhandelt wurde, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.
Der Vorfall ereignete sich im Februar 2021, als der Angeklagte zusammen mit einem Freund um 1 Uhr nachts zwei Frauen im Entlebuch traf. Die vier Personen hatten sich zuvor über eine Dating-App verabredet. Laut der Anklageschrift begaben sich die Gruppenmitglieder auf einen gemeinsamen Spaziergang, wobei der Zürcher zunächst versuchte, mit einer der Frauen in Kontakt zu treten. Als sie ihn abwies, wandte er sich der zweiten Frau, der Privatklägerin, zu und versuchte, sie zu küssen.
Diese wehrte sich jedoch, woraufhin der Zürcher sie mit der Drohung konfrontierte, sie werde nicht nach Hause gefahren, wenn «nichts läuft». Dies ist besonders besorgniserregend, da im Vorfeld vereinbart worden war, dass die beiden Männer die 17-Jährige sicher nach Hause bringen würden, weil sie keine andere Transportmöglichkeit hatte.
Während der Heimfahrt auf der Rückbank des Fahrzeugs drängte der Mann die Teenagerin zu sexuellen Handlungen. Sie fühlte sich unter Druck gesetzt und stimmte anfangs lediglich einem Kuss zu. Die Situation eskalierte, als der Freund des Angeklagten an einem Parkplatz einer Fabrik anhielt und der Zürcher die Frau weiterhin bedrängte, was schließlich zu Geschlechtsverkehr führte.
Der Angeklagte bestreitet jedoch alle Vorwürfe. Vor dem Kantonsgericht behauptete er, die Frau habe den Fahrer aufgefordert, anzuhalten, da sie nicht gesehen werden wollte. Laut seinen Aussagen habe sie sich dann aktiv um ihn gekümmert, was die Vorstellung eines Einvernehmens impliziere.
Der Verteidiger des Angeklagten argumentierte, dass sein Mandant aufgrund schlechter Rechtsberatung in der ersten Instanz und aus Scham über bestimmte Details in seinen Aussagen lügenhaft reagiert hatte. Deswegen wurde ein Freispruch von den Anschuldigungen der sexuellen Übergriffe gefordert, wobei lediglich eine Strafe für das Verkehrsdelikt angestrebt wurde.
Doch der Staatsanwalt ist fest entschlossen, das Urteil der ersten Instanz aufrechtzuerhalten. Er betont, dass der Angeklagte in seiner Verteidigung widersprüchliche Aussagen macht und durch seine Drohung eine «ausweglose Zwangssituation» für die 17-Jährige geschaffen hat. Dies wirft ernsthafte Fragen zur Sicherheit von Jugendlichen im Umgang mit unbekannten Männern auf und stellt die Notwendigkeit klarer Grenzen in sozialen Interaktionen in den Fokus.