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Zug: Luxusautos in einer Einstellhalle weggeschlossen – was nun?

2025-01-07

Autor: Alina

Im Kanton Zug hat das Konkursamt eine Lagerhalle versiegelt, nachdem ein Autohändler Insolvenz anmelden musste. Doch ein unerwarteter Streit um die Luxusautos darin könnte für dramatische Wendungen sorgen.

Während die Lagerhalle, die der Händler 2019 gemietet hatte, vom Konkursamt abgeriegelt wurde, behauptete ein anscheinend legitimer Untermieter, dass die Luxusfahrzeuge nicht dem Händler, sondern ihm und seiner Firma gehören. Laut Berichten des „Beobachters“ sind die versiegelten Autos von unschätzbarem Wert, und der Untermieter ist verzweifelt, diese zurückzubekommen.

Allerdings hat das Zuger Obergericht entschieden, dass die Autos Teil der Konkursmasse des Händlers bleiben. Dies führt zu einem juristischen Dilemma, da die Luxuskarossen als Mittel der Wertschöpfung genutzt wurden und das Gericht zudem den Untermietvertrag in Frage stellt. Das Gericht wies darauf hin, dass die Beweise für den Besitz des Untermieters nicht ausreichen und die Tatsache, dass die Konkursitin im Geschäft mit Luxusautos tätig war, besonders ins Gewicht fällt.

Somit werden die Autos weiterhin in der versiegelten Halle eingeschlossen, was den unglücklichen Untermieter zwingt, den Rechtsweg über das Bundesgericht zu beschreiten. Dieser Streit könnte weitreichende Implikationen für zukünftige Insolvenzverfahren haben und wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit von Untervermietungen im Luxusautomobilhandel auf.

Die Situation könnte auch andere Autohändler und deren Geschäftsmodelle betreffen, da die Unsicherheit rund um die Besitzverhältnisse von Fahrzeugen in Konkursverfahren große Besorgnis auslöst. Das Schicksal der Luxusautos bleibt nun ungewiss, während sowohl der Autohändler als auch der Untermieter auf eine Lösung hoffen, die das Ergebnis sowohl des Konkursverfahrens als auch der laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen klärt.