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Winterthur: Skandal im Altersheim – Putzfrau zieht mit Diebstählen von Senioren in den Bann

2025-09-18

Autor: Laura

Schock in Winterthur: Putzfrau stiehlt Schmuck und Bargeld von alten Menschen

In Winterthur sorgt eine erschreckende Nachricht für Aufsehen: Eine 54-jährige Kosovarin, die im Altenzentrum als Putzfrau arbeitete, soll zwischen Januar 2020 und Juni 2022 insgesamt 19 Diebstähle begangen haben. Ihr kriminelles Treiben brachte über 40.000 Franken ein – ein Schlag ins Gesicht für die betagten Bewohner, die ihr Vertrauen in die Täterin setzten.

Der Prozess: Ein Abtauchen in Widersprüche

Vor dem Bezirksgericht weigerte sich die Beschuldigte hartnäckig, auszusagen. In den bisherigen Ermittlungen stritt sie die Vorwürfe ab, obwohl die Beweise erdrückend schienen. Die Familie kam vor über zwanzig Jahren als Asylsuchende in die Schweiz und die Putzfrau war seit 2017 im Altersheim beschäftigt – bis es zu ihrer fristlosen Kündigung im Sommer 2022 kam.

Die Anklage: Gewöhnlicher Diebstahl oder geplanter Raub?

Die Staatsanwaltschaft klagte die Frau wegen gewerbsmäßigen Diebstahls an – ein Delikt, das erheblichen Einfluss auf den Lebensunterhalt der Angeklagten hatte. Die monatlichen Einnahmen aus den Diebstählen belaufen sich im Schnitt auf 1.350 Franken. Die Staatsanwältin forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Geldbuße von 2.000 Franken. Außerdem sollte die Frau für fünf Jahre des Landes verwiesen werden, da sie nicht in die Gesellschaft integriert sei.

Widersprüchliche Aussagen und ein schwaches Alibi

Die Angeklagte verwickelte sich in zahlreiche Widersprüche. Zuerst erklärte sie, eine goldene Halskette von einer Bewohnerin bekommen zu haben, später jedoch behauptete sie, diese auf einem Flohmarkt gekauft zu haben. Ein weiterer fragwürdiger Punkt war ihre Behauptung, Schmuckstücke bei der Kartonsammelstelle im Altersheim gefunden zu haben.

Die Verteidigung: Unzureichende Beweise und Forderungen nach Entschädigung

Ihr Anwalt forderte einen Freispruch und argumentierte, dass es keine ausreichenden Beweise für die Diebstähle gäbe. Aus seiner Sicht seien die Aussagen der Mitarbeiter voreingenommen, da sie weiterhin im Altenheim beschäftigt sind. Außerdem sei der angebliche Diebstahlserlös weit weniger als behauptet, da die Hälfte der Stücke schwer zu verkaufen sei.

Urteil: Ein mildes Ende für die Angeklagte

Letztlich verurteilte das Gericht die Frau nur wegen zweier Diebstähle zu einer bedingten Geldstrafe und billigte keinen Landesverweis. Der Richter merkte an, dass die Indizienkette nicht ausreichte, um alle Vorwürfe zu bestätigen. In diesem Fall bleibt die Frage, wie sicher sich ältere Menschen in Einrichtungen fühlen können, wenn solche Vorfälle ans Licht kommen.