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Wasserkraft: Ständerat entscheidet gegen Verbandsbeschwerden und beschleunigt die Energiewende

2024-12-19

Autor: Louis

Der Ständerat der Schweiz hat einen wegweisenden Schritt unternommen, um die Genehmigungsverfahren für den Bau erneuerbarer Energieanlagen zu beschleunigen. Der Beschluss sieht vor, dass Verbandsbeschwerden für insgesamt 16 Wasserkraft-Projekte nicht zugelassen werden, was den Nationalrat übertrifft.

Mit dem sogenannten Beschleunigungserlass soll die Planung und Genehmigung von großen Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken deutlich schneller vorangetrieben werden. Dies ist entscheidend, um die Energiewende zügig voranzutreiben. Die Behörden streben eine Straffung der Bewilligungsverfahren an und wollen den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes vereinfachen.

Die Mitglieder beider Räte sind sich grundsätzlich einig, dass die Entwicklung erneuerbarer Energien im Land nicht durch langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren behindert werden darf. Ein eindeutiges Signal des Volkes wurde im Juni durch die Zustimmung zum Energie-Mantelerlass gesendet.

Im Kampf gegen das „Verfahrensdickicht“ erhielt der Vorschlag am Donnerstag im Ständerat mit 35 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Zustimmung. Wie bereits in früheren Diskussionen zur Schweizer Energiepolitik, standen auch hier die Spannungen zwischen Umweltschutz und Versorgungssicherheit im Vordergrund. Die Mehrheit der Ständeräte betonte, dass die Zeit für Stillstand vorbei sei. „Wir müssen vorwärts machen“, insistierte Damian Müller (FDP/LU).

Energieminister Albert Rösti äußerte Besorgnis über das Schweizer Energiesystem und betonte den dringenden Handlungsbedarf: „Wir brauchen einen Befreiungsschlag.” Gleichzeitig warnte er davor, den Erlass übermäßig zu belasten, da ein Scheitern durch ein mögliches Referendum die Chancen auf Fortschritte gefährden könnte.

Die Opposition in Form der linken Minderheit sieht jedoch in den Beschlüssen des Ständerats mehrere „rote Linien“ überschritten. Laut Ständerätin Céline Vara (Grüne/NE) könnte dies zu einer übermäßigen Einschränkung der Beschwerderechte gegen Energieprojekte führen, was ernsthafte Bedenken aufwirft.

Das umstrittene Gesetz betrifft 16 Wasserkraft-Projekte in Kantonen wie Wallis, Bern und Graubünden. Dazu zählen unter anderem ein neuer Speichersee in der Gornerregion oberhalb von Zermatt sowie die Erweiterung des Grimselsees. Kritiker wie Simon Stocker (SP/SH) argumentieren, dass die Streichung des Verbandsbeschwerderechts den Prinzipien eines Rechtsstaates widerspreche.

Die bürgerliche Mehrheit sieht hingegen die Notwendigkeit, diese Beschwerdeflut einzuschränken, um die Energiewende nicht zu gefährden. „Es könnte passieren, dass Projekte nicht rechtzeitig oder gar nicht verwirklicht werden“, warnte Beat Rieder (Mitte/VS).

Neben der Wasserkraft plant der Ständerat auch Maßnahmen zur Förderung von Solarenergie, einschließlich der Verlängerung des „Solarexpress“, der beschleunigten und subventionierten Errichtung alpiner Solaranlagen. Diese Anlagen sollen bis Ende 2025 dazu verpflichtet werden, einen Teil ihrer Produktion ins Netz zu speisen.

Die Befürworter des Erlasses betonen, dass die Gemeinden weiterhin ein Mitspracherecht behalten und Projekte ablehnen können. Gleichzeitig wird versichert, dass die Rechte der individuellen Bürger geschützt bleiben. „Wir machen nichts Revolutionäres“, erklärte Rieder.

Energieminister Rösti bemüht sich, beide Seiten zu moderieren, und hebt hervor, dass es stört, dass Energieprojekte im aktuellen Klima verzögert werden. Die Vorlage wird nun erneut im Nationalrat behandelt, der zuvor auf erhebliche Änderungen der Einspracherechte verzichtet hatte. Ministro Rösti warnte, dass eine Aushöhlung des Verbandsbeschwerderechts die Vorlage ins Abseits drängen könnte.