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Vertrag Schweiz - EU: Originaltext bleibt geheim, aber die Wogen schlagen hoch!

2024-12-29

Autor: Sofia

Darum geht's

Der Bundesrat hat den Originaltext des umstrittenen EU-Deals mit der Schweiz weiterhin unter Verschluss gehalten und sorgt damit für Aufregung. Nur eine kurze Zusammenfassung des Vertrags hat das Licht der Öffentlichkeit erblickt.

Politiker, Gewerkschaften und besorgte Bürger kritisieren scharf die Intransparenz und fordern vehement die Veröffentlichung des vollständigen Originaldokumentes.

Laut dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) soll der Vertrag nach einer juristischen Prüfung im Mai oder Juni veröffentlicht werden. Die Spannung steigt, während die Öffentlichkeit auf Klarheit hofft.

Am 20. Dezember 2022, kurz vor Weihnachten, wurde in einer Pressekonferenz des Bundesrates der Deal zwischen der Europäischen Union und der Schweiz vorgestellt. Dieser regelt unter anderem die Themen Personenfreizügigkeit und Schutzklausel – zentrale Punkte, die zu heftigen Diskussionen führen.

Aktuell gibt es jedoch nur wenige Details: Die 'SonntagsZeitung' berichtet, dass lediglich 15 Seiten veröffentlicht wurden, von denen nur zwei Seiten Informationen aus Medienmitteilungen enthalten, während die anderen zwölf als 'Faktenblätter' deklariert sind. Der eigentliche, mehrere hundert Seiten lange Vertrag bleibt somit weiterhin im Dunkeln.

Kritik aus Politik und Gewerkschaften

Aber was steckt hinter der geheimen Agenda? Yves Maillard, der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, hat das Vorgehen des Bundesrats als 'reine PR-Übung' bezeichnet und drängt darauf, dass der Originaltext für alle zugänglich gemacht wird. Die Forderung wird lauter: wie kann man fundierte Entscheidungen über einen Vertrag treffen, dessen Details unbekannt sind?

Thierry Burkart, Präsident der FDP, äußerte im Gespräch mit 'Schweiz am Wochenende': 'Als Anwalt weiß ich, dass man einen Vertrag vollständig kennen muss, bevor man ein Urteil darüber abgibt.' Die Politologin Nora Meier ist ähnlich besorgt und fordert mehr Transparenz, besonders in Bezug auf die Schutzklausel: 'Ob sie in der Realität etwas taugt, wird man erst sehen, wenn der Bundesrat konkretisiert, unter welchen Bedingungen sie aufgerufen werden kann.' Ist das wirklich die Art von Offenheit, die wir in einer Demokratie erwarten?

Laut EDA ist der Vertrag allerdings nicht geheim. Das EDA erklärt, dass der Vertrag noch ein sogenanntes 'legal scrubbing' durchlaufen müsse, also eine rechtliche Prüfung. Nach dieser Phase wird er im Rahmen der Vernehmlassung veröffentlicht, wie die Behörde gegenüber der 'SonntagsZeitung' bestätigte. 'Die Abkommenstexte sind nicht geheim', so das Bekenntnis des EDA.

Die Vernehmlassung soll im Mai oder Juni beginnen, und die Fragen der Bürger sind zahlreich: Was geschieht, wenn der Inhalt nicht den Erwartungen entspricht? Könnte es Änderungen in der Personenfreizügigkeit geben, die Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft haben? Bleiben die Stimmen der Bevölkerung ungehört?

In einer Zeit, in der Vertrauen immer wichtiger wird, steht der Bundesrat vor der Herausforderung, die Öffentlichkeit über diese entscheidenden Punkte zu informieren. Die Uhr tickt und die Bürger warten auf Antworten!