Vergewaltigungsversuch in Olten: Urteil über nicht schuldfähigen Täter sorgt für Aufsehen
2024-11-11
Autor: Lara
In einem Aufsehen erregenden Fall hat das Amtsgericht in Olten entschieden, dass ein 40-jähriger Mann, der 2020 eine 14-jährige Joggerin brutal angegriffen hatte, nicht schuldfähig ist. Während der Tat wurde das Mädchen lebensgefährlich verletzt und der Täter versuchte, sie zu vergewaltigen.
Die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung waren sich einig, dass der Angeklagte nicht für seine Taten verantwortlich gemacht werden kann, und das Gericht hat dies ebenfalls bestätigt. Anstelle einer Gefängnisstrafe erhielt der Mann eine stationäre Maßnahme für zunächst fünf Jahre, die bei Bedarf verlängert werden kann.
Der Vorfall erregte landesweit viel Aufmerksamkeit, da das Opfer, das beim Joggen im Michelwald attackiert wurde, nur durch einen glücklichen Zufall überlebte. Nachdem der Angreifer mehrfach mit einem Messer auf die Teenagerin einstach, ließ er erst von ihr ab, als sie sich tot stellte. Eine Passantin fand sie später und alarmierte die Polizei, die den Täter am Abend nach der Tat festnahm.
Am Tatort wurden das Handy des Mannes sowie die Tatwaffe gefunden. Wie sich herausstellte, war er für mindestens sieben weitere Sexual- und Gewaltdelikte in der Region Olten verantwortlich. Berichten zufolge versuchte er mehrfach, Frauen zu vergewaltigen und umzubringen. Der Fall stellt zudem einen bedeutenden Punkt in der Diskussion um die rechtliche Bewertung von Sexualdelikten und psychischen Erkrankungen dar.
In der Hauptanklage, die sich auf den Vorfall mit dem Kind stützte, stellte das Gericht fest, dass es sich um versuchten Mord, versuchte qualifizierte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Handlung mit einem Kind gehandelt hat. Die Räumlichkeit, wonach es sich nicht um eine Vergewaltigung im rechtlichen Sinne handelt, beruht darauf, dass keine Penetration stattfand.
Die psychiatrischen Gutachten, die im Verlauf des Verfahrens erstellt wurden, bestätigten, dass der Mann an einer Form der Schizophrenie leidet, die mit psychotischen Störungen einhergeht. Er gab an, seit über zwei Jahrzehnten Stimmen zu hören und beschrieb, dass er während der Taten in einem psychischen Bann stand. Vor Gericht äußerte er sich jedoch nicht zu den Anschuldigungen.
Die Anklage forderte eine stationäre Maßnahme für fünf Jahre und plädierte für die sogenannte 'kleine Verwahrung', bei der verurteilte Täter bis zu ihrer möglichen Heilung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung bleiben. Die Anwälte der Opfer und Privatkläger äußerten Bedenken hinsichtlich der uneingeschränkten Schuldunfähigkeit des Täters und wiesen darauf hin, dass seine Schizophrenie möglicherweise als Schutzbehauptung dienen könnte.
Für den Täter besteht laut Gericht eine hohe Rückfallgefahr, auch wenn er an der Therapie interessiert ist. Der Fall könnte in die nächste Instanz weitergezogen werden, was bedeutet, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Diese Entscheidung wirft zahlreiche Fragen auf über die Verantwortung von Tätern mit psychischen Erkrankungen und den Schutz von potentiellen zukünftigen Opfern.