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Untermieten-Streit: Studi-WG in Panik vor Mietrechts-Abstimmung!

2024-11-12

Autor: Sofia

Kampf um die WG-Zukunft

Am 24. November entscheidet die Schweiz über drastischere Regeln für die Untermiete. Während die Befürworter eine Rekomposition von Missbräuchen fordern, haben die Gegner Angst um die Existenz von Wohngemeinschaften (WGs) als beliebte Wohnform.

Ein konkreter Fall aus Basel zeigt die brisante Situation. Eine Dreier-WG erhielt von der Immobilienverwaltung zunächst eine Absage für die unbefristete Untermiete – und das nur aufgrund der bevorstehenden Abstimmung.

Mietrechtsexpertin Sarah Brutschin kritisiert das Vorgehen der Verwaltung scharf: „Wenn die Untermiete den Anforderungen entspricht, ist die Untervermietung ein grundsätzliches Recht der Mieter.“ Die Mieter- und Mieterverbände zeigen sich in ihrer Befürchtung bestätigt, während der Hauseigentümerverband betont, dass WGs auch in Zukunft möglich sein werden.

Der 23-jährige Kasimir K. sieht dem 24. November besorgt entgegen. Ein Ja zu den neuen Regeln könnte für seine Dreier-WG in Basel das Aus bedeuten. „Die befristete Untermiete ist ein wichtiges Hilfsmittel, um in zwei Jahren in einer prekären Lage zu sein, in der wir uns die Wohnung nicht mehr leisten können“, sagt K. besorgt.

Änderungen bei der Untermiete

Was sich mit einem Ja zur Abstimmung ändern würde, ist gravierend: Die neuen Regelungen würden eine schriftliche Zustimmung der Vermieterin erfordern, um eine Untermiete zu ermöglichen. Wenn diese länger als zwei Jahre dauert, hätte der Vermieter das Recht, die Untermiete zu verbieten. Bei einem Verstoß könnte der Mieter innerhalb von 30 Tagen nach einer schriftlichen Mahnung gekündigt werden.

Vor etwas mehr als einem Jahr zog Kasimir zusammen mit einem studierenden Freund in eine 3-Zimmer-Wohnung ein. „Es war von Anfang an klar, dass wir einen dritten Mitbewohner brauchen“, erzählt K., der sich politisch für die linke Partei „BastA!“ engagiert. Ein neuer Untermieter, ebenfalls ein Student, zog im Herbst ein – zunächst mit der Idee eines unbefristeten Vertrages.

Probleme mit der Verwaltung

Doch die Immobilienverwaltung stellte sich quer. In einem Schreiben, das „20 Minuten“ vorliegt, wird lediglich von einem auf ein Jahr befristeten Untermietvertrag gesprochen. „Das kann nicht sein“, dachte sich K. Eine telefonische Rückfrage bestätigte jedoch die Information: Die Gribi Bewirtschaftung AG genehmigt grundsätzlich nur Einjahresverträge. Die Verwaltung bat in einer E-Mail darum, die Volksabstimmung vom 24. November abzuwarten.

Die Mieter haben das Recht auf Untermiete

„Das ist nach geltendem Recht nicht zulässig“, empört sich K. und plant, sich an den Mieterinnen- und Mieterverband zu wenden sowie den Gang vor die Schlichtungsstelle zu prüfen. Laut Anwältin Sarah Brutschin hat K. hierbei gute Aussichten: „Wenn die Untermiete die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ist die Untervermietung ein durchsetzbares Recht der Mieter.“

Viele befürchten, dass bei einem Ja zu den neuen Regeln Fälle zunehmen, in denen Untermieten nur für maximal zwei Jahre erlaubt wären.

Die Mieterverbände schlagen Alarm

Der Mieterinnen- und Mieterverband zeigt sich solidarisch mit K. „Der Fall ist ein Paradebeispiel dafür, dass Vermieter heute ihre Machtposition ausnutzen, und mit verschärften Regulierungen wird sich die Situation nur weiter verschlechtern“, erklärt Michael Töngi, Vize-Präsident des Verbands und Grün-Politiker. „Die Mieter stehen oft anonymen, renditeorientierten Verwaltungen gegenüber, die ihnen das Leben schwer machen. Mit dieser Verzögerungstaktik zeigt sich der Plan der Immobilienlobby: Mit dem Abbau des Mieterschutzes wollen sie neue Gründe schaffen, um Untermieten willkürlich abzulehnen. Jeder kleine Fehler kann dazu führen, dass die Mieter innerhalb von 30 Tagen auf der Straße stehen“, beklagt Töngi.

Die Entscheidung steht bevor

Was hält die Öffentlichkeit von der Abstimmung? Braucht es tatsächlich strengere Regeln für die Untermiete?

Gregor Rutz, Präsident des Hauseigentümerverbands (HEV) Schweiz und Befürworter der Vorlage, hingegen äußert sich optimistisch: „WGs bleiben selbstverständlich auch in Zukunft möglich – an den Bedingungen ändert sich nichts“, erklärt er. In Städten wie Zürich ist es bereits heute möglich, Untermieten nur befristet zuzulassen und eine schriftliche Zustimmung zu verlangen. Bei einem Ja wäre die schriftliche Zustimmung künftig obligatorisch: „Das schafft Klarheit und Rechtssicherheit“, sagt Rutz.

Am 24. November stehen die WGs und die Wohnsituation vieler Studierender auf dem Spiel – ein Grund mehr, um das Ergebnis dieser Abstimmung mit großer Aufmerksamkeit zu verfolgen!