
UBS transformiert abgehende Berater zu modernen Leibeigenen – Ein Blick hinter die Kulissen
2025-04-04
Autor: Leonardo
Willkommen in der faszinierenden, aber beunruhigenden Welt des Schweizer Bankings. Die UBS hat kürzlich ein neues Vorgehen eingeführt, das es ausscheidenden Kundenberatern praktisch unmöglich macht, in ihrer Branche weiterzuarbeiten – vor allem wenn sie zu externen Vermögensverwaltern wechseln möchten.
Konkret dürfen diese Berater 24 Monate lang keine ehemaligen Kunden betreuen, was ihre beruflichen Optionen enorm einschränkt. Doch die Lage verschärft sich weiter: Laut aktuellen internen Richtlinien sind externe Vermögensverwalter nun verpflichtet, die UBS über die Anstellung ehemaliger UBS-Mitarbeiter zu informieren. Dies geschieht unter dem Verweis „Übertritt eines UBS-Mitarbeiters zum Finanzintermediär“.
Das bedeutet für die Berater: Ein Wechsel zu einem externen Vermögensverwalter kann viel mehr als nur einen Jobwechsel nach sich ziehen. Sollte der Arbeitgeber – der externe Vermögensverwalter – einen ehemaligen UBS-Mitarbeiter einstellen, muss dieser die UBS darüber informieren. Zudem behält sich die UBS das Recht vor, diesen Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen oder spezielle Bedingungen für Kunden, die von diesem betreut werden, festzulegen.
Kurz gesagt: Ehemalige Berater der UBS sitzen in einer echten Zwickmühle – sie können nicht nur nicht zu ihrer früheren Klientel zurückkehren, sondern stehen auch auf dem Arbeitsmarkt vor erheblichen Hürden. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem die UBS kontinuierlich Mitarbeiter entlässt oder sie zum eigenen Rücktritt drängt.
Die Tatsache, dass die Bank jede Woche Dutzende von Private Bankern verliert, ist alarmierend. Diese doppelten Bestrafungen – der Verlust des Jobs in der letzten großen Bank des Landes sowie die fast aussichtslose Situation auf dem Arbeitsmarkt – führen dazu, dass viele Berater, ohne Wechselmöglichkeiten, in der finanziellen Unsicherheit gefangen bleiben.
Für diejenigen, die dennoch zu einer anderen Bank wechseln, gibt es Hoffnung – insbesondere die besten Talente sind nach wie vor gefragt. Doch für externe Vermögensverwalter wird der Wert von tiefergehenden UBS-Beratern zunehmend irrelevant. Wer einen Berater von der UBS einstellt, wird nicht nur einer Obergrenze an Rekrutierungschancen ausgesetzt, sondern muss auch auf Befehl der UBS agieren.
Das Bild, das sich hier zeichnet, ist beunruhigend und erinnert an alte Machtstrukturen und Kontrolle – eine Art moderne Leibeigenschaft im Bankensektor 2025, maßgeschneidert von UBS.
Für die Bürger der Schweiz, die durch gewaltige staatliche Interventionen in die UBS gerettet wurden – 2008 mit 70 Milliarden zugunsten der UBS und 2023 mit 257 Milliarden zur Stabilisierung der Credit Suisse – bleibt die Frage: Was haben wir daraus gelernt? Ein Gefühl der Dankbarkeit oder der sozialen Verantwortung scheint in den Vorstandsetagen der großen Banken gänzlich abhandengekommen zu sein.
Während große Unternehmen von staatlichen Hilfen profitieren und gleichzeitig die kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) unter schärferen Kreditbedingungen leiden, ist das Bild klar: Eine Bank, ein Land, und die Zukunft ist ungewiss. Wird es an der Zeit sein, dass die Politik für die Bürger und ihre wirtschaftlichen Rechte eintritt, oder werden wir weiterhin in einem finanzwirtschaftlichen Dickicht leben, das von großen Banken dominiert wird?