
UBS führt Negativzinsen für Pensionskassen ein – Finanzielle Belastung für die Altersvorsorge!
2025-08-30
Autor: Nina
UBS belastet Pensionskassen mit Minuszinsen
Die UBS setzt ein deutliches Zeichen: Anfang Juli informierte die Großbank ihre institutionellen Kunden, darunter zahlreiche Pensionskassen und Versicherungen, über die Einführung von Negativzinsen von minus 0,2 Prozent auf Transaktionskonten. Diese Entscheidung wurde notwendig, da die Schweizerische Nationalbank den Leitzins auf null Prozent gesenkt hat.
Was bedeutet das in Zahlen? Eine Pensionskasse, die eine Million Franken in liquiden Mitteln bei der UBS parkt, muss somit 2.000 Franken jährlich an die Bank zahlen.
Schutzbehauptung oder tatsächliche Gebühr?
Obwohl die UBS auf Anfragen hin betont, dass es sich hierbei nicht um echte Negativzinsen handle, sondern um eine Gebühr für die Bereitschaft, jederzeit Liquidität bereitzuhalten, ist die Kritik der Pensionskassen unüberhörbar. Die Bank führt an, dass die hohen Liquiditätsanforderungen für Pensionskassen einen Anstieg der Kosten zur Folge haben.
Pensionskassen stehen unter Druck!
„Die Bezeichnung spielt keine Rolle, die Auswirkungen bleiben die gleichen“, äußert Lukas Müller-Brunner, Direktor des Pensionskassenverbandes Asip, und unterstreicht die Wut seiner Mitglieder. Mit nur zwei Wochen Vorlaufzeit, um sich auf diese neue Regelung einzustellen, fühlen sich viele Pensionskassen überrumpelt.
Wachsende Macht der UBS abschreckend?
Die Pensionskassen kritisieren zudem, dass die UBS nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse in ihrer Marktmacht gewachsen ist und diese Gebühren flächendeckend durchsetzen kann. Viele Finanzinstitute im In- und Ausland kennen derartige Standardgebühren nicht, was die Situation der Pensionskassen besonders prekär macht.
Auf der Suche nach Lösungen
Die Pensionskassen sind nun gefordert, Wege zu finden, um den Negativzinsen der UBS zu entkommen. Doch auf Liquidität vollständig zu verzichten, ist keine Option. Laut Müller-Brunner ist es entscheidend, dass Pensionskassen einen Teil ihrer Vorsorgegelder jederzeit liquiden halten können, sei es für Rentenzahlungen oder zur Anpassung bei Arbeitgeberwechsel.
Unschöne Aussicht für die Versicherten
Die Konsequenz aus dieser neuen Regelung? Jeder Franken, der in Gebühren fließt, fehlt den Versicherten im Alter. Die potentielle Rentenlücke wird somit schmerzlich deutlich – ein Thema, das viele schnell zu einer dringenden Diskussion anregen sollte.