
Tödlicher Lachgas-Unfall: Zweiter Prozesstag am Baselbieter Strafgericht
2025-03-20
Autor: Alina
Am zweiten Tag des aufsehenerregenden Prozesses am Baselbieter Strafgericht stehen sich der Verteidiger des 21-jährigen Autofahrers und die Staatsanwaltschaft sowie die Anwälte der schwer verletzten Mitfahrer gegenüber. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Bewertung des Verhaltens aller Beteiligten in der tragischen Unglücksnacht im November 2021.
Der Verteidiger, der renommierte Zürcher Anwalt David Gibor, plädiert auf Freispruch für seinen Mandanten von den schweren Vorwürfen der vorsätzlichen Tötung und mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung. Die Staatsanwaltschaft fordert hingegen eine Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Gibor argumentiert, der Beschuldigte hätte nicht gewusst, dass der Konsum von Lachgas zu Bewusstlosigkeit führen könne. Er betont, dass sein Mandant bisher keine Probleme mit Lachgas gehabt habe und dieses bereits viele Male konsumiert hätte.
Der Anwalt kritisiert die übertriebenen Aussagen der Mitfahrer, die auf Distanz zu dem Angeklagten gehen. Besonders schockierend ist die Reaktion des Vaters des getöteten Mitfahrers, der fassungslos den Gerichtssaal verlässt. Laut Gibor zeigen Videos der Fahrt, dass die Mitfahrer zu keinem Zeitpunkt ängstlich waren, sondern entspannt wirkten und selbst Lachgas konsumiert hatten.
Im Jahr 2021, einige Monate vor dem Unfall, hatte der Bundesrat erklärt, es gebe in der Schweiz keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko durch Lachgaskonsum und betrachtete spezielle Präventionsmaßnahmen als unnötig. Gibor nutzt diesen Punkt, um die Veränderungen in der öffentlichen Wahrnehmung von Lachgas zu beleuchten.
Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Mitfahrer weisen Gibors Argumente jedoch entschieden zurück. Sie betonen, dass der Fahrer sich der Risiken bewusst gewesen sei und dass sein Verhalten auf eine bewusste Entscheidung für gefährliches Fahren hindeutet. Dies sei nicht nur fahrlässig, sondern möglicherweise auch vorsätzlich.
Die Diskussion über die juristische Einordnung des Unglücks, ob als vorsätzliche oder fahrlässige Tötung, ist von entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Während Fahrlässigkeit milder geahndet werden könnte, würde eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung zu einer weit längeren Haftstrafe führen. Beweismaterial, einschließlich Videos und Daten des Bordcomputers, könnte dem Fahrer das Leben erheblich schwerer machen.
Das Gericht hat zudem entschieden, das Urteil nicht wie ursprünglich geplant bereits in der nächsten Woche zu verkünden, um sich die notwendige Zeit für eine gründliche Beratung zu nehmen. Die Vorsitzende Richterin, Barbara Grange, macht klar, dass ein solches Vorgehen aufgrund der Tragweite des Falles notwendig ist.
Ein neues Kapitel nimmt die öffentliche Wahrnehmung des Falls ein, nachdem ein Bild des Angeklagten, dargestellt beim gemütlichen Abendessen mit Freunden und mit dem Titel „Sicherheitshaft“ versehen, in den sozialen Medien verbreitet wird. Diese ironische Anspielung auf die Forderungen der Staatsanwaltschaft sorgt für Erregung und wirft neue Fragen auf.
Am Ende des Tages hat der Beschuldigte die Gelegenheit, sich zu äußern und sagt mit bedrucktem Herzen: „Mir tut alles leid.“ Doch in den sozialen Medien könnte sein Verhalten die öffentliche Meinung nochmals aufrütteln. Die Reaktionen auf sein Bild und den aktuellen Prozessveranstaltungen zeigen, dass er sich trotz der ernsten Lage nicht gänzlich isoliert fühlt.