Tierklinik rettet „Brombeeri“ – und trägt die Kosten allein
2025-01-25
Autor: Mia
Eine Tierklinik in Oftringen AG hat im August 2022 eine schwer verletzte Findelkatze behandelt, die von der Polizei aufgefunden wurde. Die kostenintensive Therapie betrug 3322 Franken, doch die Gemeinde Neuendorf SO, in der die Katze gefunden wurde, weigerte sich, die Auslagen zu übernehmen. Dies führte dazu, dass die Tierklinik Klage gegen die Gemeinde einreichte.
Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Tierklinik die Kosten selbst tragen muss. Sie argumentierte, dass die Gemeinde aufgrund ihrer Verantwortung im Tierschutzrecht verpflichtet sei, die Behandlungskosten für aufgefundene Tiere zu übernehmen. Doch das Gericht wies dies zurück und stellte fest, dass es keine rechtliche Grundlage für eine solche Verpflichtung der Gemeinde gibt.
Die Entscheidung kam nicht nur mit der Abweisung der Forderung, sondern auch mit der zusätzlichen Belastung von 3000 Franken Gerichtskosten für die Tierklinik. Das stellt einen der vielen Fälle dar, in denen Tierkliniken durch das derzeitige rechtliche System in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Sibel Konyo, eine rechtliche Mitarbeiterin der Stiftung für tierliches Recht, äußerte auf Anfrage, dass die unklare Gesetzgebung in diesem Bereich unbefriedigend sei. Besonders betonte sie, dass es im Interesse des Tierwohls wünschenswert wäre, dass die Gemeinden für die Kosten der medizinischen Versorgung von herrenlosen Tieren verantwortlich sind.
Besorgnis wird auch geäußert, dass die finanzielle Belastung für Tierkliniken in ähnlichen Fällen zu drastischen Maßnahmen wie Euthanasie führen könnte, wenn die Behandlungs- und wiederholten Kosten nicht rechtzeitig übernommen werden. Solche Entscheidungen sollten jedoch stets mit Bedacht und aus zwingenden Gründen erfolgen, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Situation für Tierärzte und Tierkliniken herausfordernd bleibt, da die gesetzlichen Regelungen oft nicht mit den realen Bedürfnissen von Tieren in Not sowie den finanziellen Realitäten der Tierarztpraxen übereinstimmen.