Nation

SVP-Mann Jaisli in Temu-Falle: 6500 Franken für vermeintliche Wasserpistolen!

2025-03-10

Autor: Alina

Im August 2024 bestellte Marc Jaisli, Präsident des Einwohnerrats der SVP in Buchs AG, über die chinesische Online-Plattform Temu zwei pinke Wasserpistolen – angeblich als Geschenk für seine Göttikinder. Traurigerweise werden die Kinder diese Spielsachen jedoch niemals in den Händen halten, denn der Zoll hat die Pistolen beschlagnahmt. Unbemerkt von Jaisli, der nur gute Absichten hatte, landete stattdessen ein Brief von der Aargauer Staatsanwaltschaft in seinem Briefkasten.

Die Wasserpistolen, die echten Feuerwaffen zum Verwechseln ähnlich sehen, wurden von der Staatsanwaltschaft als Waffen im Sinne des Schweizer Waffengesetzes eingestuft. Dies führte zu einem schmerzhaften finanziellen Missgeschick für Jaisli: Er muss insgesamt 6500 Franken für die Bestellung zahlen, die seine Göttikinder nie erreichen werden.

Im Gespräch mit der „Aargauer Zeitung“ erklärte Jaisli, dass er sich nicht bewusst war, dass seine Bestellung der pinken Wasserpistolen ihn der "fahrlässigen widerrechtlichen Einfuhr von Waffen in das schweizerische Staatsgebiet ohne Bewilligung" schuldig machte. Die Staatsanwaltschaft hingegen ist der Meinung, dass Jaisli sich vor seiner Bestellung über die geltenden Regelungen hätte informieren müssen. Dadurch wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 260 Franken (insgesamt 5200 Franken) sowie einer weiteren Busse von 1300 Franken verurteilt. Jaisli akzeptierte den Strafbefehl und zahlte die Strafe umgehend.

Temu-Falle nicht nur für Jaisli

Aber Jaisli ist nicht der Einzige, der in die Temu-Falle getappt ist. Ein ähnlicher Vorfall aus Meilen ZH im Jahr 2023 zeigt, dass viele andere Käufer ebenfalls ungewollt gegen das Gesetz verstoßen haben. Laut Angaben der Aargauer Staatsanwaltschaft werden jeden Monat ähnliche Fälle verhandelt, die auf Bestellungen von Produkten aus Online-Marktplätzen basieren.

Nicht nur Imitationswaffen, sondern auch Wurfmesser, Schlagringe, Laserpointer und Pfeffersprays, die häufig im Internet angeboten werden, gelangen in die Schweiz. Diese Produkte werden oft vom Zoll zurückgehalten, was zu rechtlichen Konsequenzen aufgrund von Verstößen gegen das Waffengesetz oder das Bundesgesetz zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung führen kann, wie im Fall der Laserpointer. Interessanterweise stellt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) fest, dass Imitationswaffen aus durchsichtigem Material nicht unter das Waffengesetz fallen, was zu weiteren Verwirrungen führt.

In Anbetracht dieser Vorfälle ist es wichtig, dass Käufer sich besser über die rechtlichen Bestimmungen in der Schweiz informieren, bevor sie internationale Online-Bestellungen aufgeben. Andernfalls könnten auch sie wie Marc Jaisli in eine kostspielige Falle tappen.