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Steuererhöhung für Zürcher Hausbesitzer: Ein notwendiges Übel?

2024-09-18

Das Bundesgericht hat nun eindeutig entschieden, wie Liegenschaften zu versteuern sind: Der Eigenmietwert muss zwischen 60 und 70 Prozent der Marktmiete liegen, und der Vermögenssteuerwert muss mindestens 70 Prozent des Marktwertes betragen.

Im Kanton Zürich hält sich das Steueramt bereits seit Jahren nicht an diese Vorgaben. Trotz der stark gestiegenen Immobilien- und Mietpreise werden immer noch die Werte von 2009 herangezogen. Dies führt dazu, dass die Steuerwerte der Immobilien viel zu niedrig sind.

Um dieser Rechtswidrigkeit zu begegnen, hat das Gericht wiederholt die Zürcher Regierung gerügt. Jetzt bleibt dem Regierungsrat, angeführt von Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP), keine andere Wahl, als die Tarife anzupassen. Diese Anpassung könnte jährlich fast 100 Millionen Franken in die Staatskasse spülen.

Doch über die Steuererhöhung freut sich Stocker nicht. Er hat kürzlich die erhöhte Schuldenlast des Staatshaushalts beklagt und versuchte, die Steuererhöhung so weit wie möglich hinauszuzögern, während er auf die Abschaffung des Eigenmietwerts hoffte. In einem Versuch, sich bei den Hausbesitzern zu entschuldigen, musste er nun allerdings zugestehen, dass eine Erhöhung unvermeidlich war.

In den letzten zwei Jahrzehnten haben sich Hausbesitzer zwar über den Eigenmietwert geärgert, jedoch weniger lautstark, als sie es jetzt tun. Vor zwanzig Jahren waren die Hypothekenzinsen bei 5 Prozent, und die Abzüge der Schuldzinsen waren höher als der Eigenmietwert, wodurch viele von den Regelungen profitierten.

Mit der jetzt beschlossenen Erhöhung der Liegenschaftssteuern hat der Regierungsrat jedoch nur halbherzig gehandelt. Angesichts weiterhin steigender Immobilienpreise könnte es schnell wieder zu einer Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kommen.

Es wäre daher ratsam, regelmäßige Anpassungen wie beispielsweise in Luzern durchzuführen. Eine klare Mitteilung darüber, wann die Tarife überprüft werden, würde den Hausbesitzern Transparenz und Planungssicherheit bieten. Bedauerlicherweise zeigt sich Stocker bislang wenig kooperativ in dieser Angelegenheit.

Die Frage bleibt: Wie lange können sich Hausbesitzer dieser unzureichenden Evaluierung der Steuerwerte noch entziehen? Werden bald weitere Anpassungen notwendig sein? Dies könnte weitreichende Konsequenzen nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter und die gesamte Zürcher Wirtschaft haben. Der Druck auf die Regierung wird sicherlich steigen.