
St. Gallen: Flüchtlinge gerechter verteilen – Ein wegweisender Schritt zur Senkung der Sozialhilfekosten
2025-09-21
Autor: Simon
Ein neues Gesetz für faire Verteilung
In St. Gallen wird ein bahnbrechendes Gesetz auf den Weg gebracht, das die Wohnsitzwahl für Flüchtlinge erheblich einschränken soll. Dieser Schritt könnte nicht nur die sozialen Kosten im Kanton senken, sondern auch als Modell für ganz Schweiz dienen.
Die ‘Lex Bazenheid’ im Fokus
Das kleine Dorf Bazenheid steht aktuell im Mittelpunkt eines heftigen politischen Diskurses. Die Bevölkerung hat sich für eine Änderung des Sozialhilfegesetzes ausgesprochen, das nun unter dem Namen ‘Lex Bazenheid’ bekannt ist. Grund für diese Gesetzesrevision sind die stark angestiegenen Sozialhilfekosten durch die hohe Anzahl an Flüchtlingen, die in den letzten Jahren in Bazenheid Zuflucht gefunden haben.
Der Gemeindepräsident Roman Habrik hebt hervor, dass trotz der bundesstaatlichen Unterstützungen Kirchberg zurzeit noch auf Kosten von rund einer Million Franken sitzen bleibt. Diese finanzielle Belastung wird als enorme Herausforderung für die kleine Gemeinde angesehen.
Politische Vorstöße zur Senkung der Kosten
Die SVP-Ständerätin Esther Friedli sowie der Mitte-Ständerat Benedikt Würth sehen in dieser Regelung ein Vorbild, das auf nationaler Ebene nachgeahmt werden soll. Sie argumentieren, dass eine durchdachte Verteilung von Flüchtlingen nicht nur eine Ghettoisierung verhindern, sondern auch die gesellschaftliche Integration fördern könnte.
Gegenvorschläge aus der Linken
Demgegenüber gibt es von linker Seite Widerstand. SP-Kantonsrat Dario Sulzer setzt auf Solidaritöt und plädiert für einen finanziellen Ausgleich: So könnten stärker belastete Gemeinden durch Unterstützung von denen entlastet werden, die weniger Flüchtlinge beherbergen.
Die Rechtslage ist unklar
Ob die ‘Lex Bazenheid’ tatsächlich Bestand haben wird, bleibt fraglich. Laut dem Bundesgericht könnte die Zuteilung von Wohnraum für Sozialhilfeempfänger zwar zulässig sein, aber es darf dabei keine Unterscheidung zwischen Schweizern und Ausländern gemacht werden.
Zwei Gutachten, die auf Initiative des Kantons St. Gallen erstellt wurden, stehen in direktem Widerspruch zu dieser Auffassung. Letztlich wird das Bundesgericht entscheiden müssen, ob die St. Galler Regelung mit dem nationalen Recht vereinbar ist und somit möglicherweise weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit Flüchtlingen in der gesamten Schweiz haben könnte.