SRF-Journalistinnen nach Klage von Krypto-Millionär verurteilt – Ein Präzedenzfall für die Medienlandschaft?
2024-11-11
Autor: Laura
Zwei Journalistinnen des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) wurden erstinstanzlich wegen übler Nachrede verurteilt, was einen bedeutenden Präzedenzfall für die Medienberichterstattung darstellen könnte.
Der Fall bezieht sich auf einen Artikel über den umstrittenen Krypto-Investor Dadvan Yousuf, der im Februar 2022 veröffentlicht wurde. In diesem Beitrag wurden schwerwiegende Anschuldigungen gegen Yousuf erhoben, die ihn in die Nähe von Terrorismusfinanzierung rückten.
Das Urteil besagt, dass die Journalistinnen Charlotte Jacquemart und Stefanie Pauli jeweils mit Geldstrafen von 3600 respektive 3000 Franken belegt werden, zusätzlich zu Verfahrenskosten von 1500 Franken und einer Entschädigung von über 10'000 Franken, die sie Yousuf zahlen müssen. Beide Journalistinnen haften solidarisch für die Zahlung.
Die Vorgeschichte zeigt, dass Yousuf gegen den Artikel Strafanzeige wegen Ehrverletzung erstattete, was schlussendlich zu der rechtlichen Auseinandersetzung führte. Das Zürcher Obergericht hat im August 2024 entschieden, dass die ursprüngliche Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft unrechtmäßig war, obwohl die vorgebrachten Beweise der Journalistinnen als unzureichend befunden wurden.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl ist das Urteil nun rechtskräftig. Ein kommentierender Yousuf kündigte an, weitere zivilrechtliche Schritte gegen das SRF und die Journalistinnen einzuleiten, um eine vollständige Richtigstellung und Schadenersatz für die Auswirkungen der Berichterstattung zu erreichen.
Die Verurteilung sorgt nicht nur für Aufsehen innerhalb der Medienlandschaft, sondern auch für Diskussionen über journalistische Sorgfaltspflicht und die Rolle der Medien im Gefüge von Macht und Kontrolle. Viele fragen sich: Was bedeutet dieses Urteil für die Meinungsfreiheit und die journalistische Unabhängigkeit?
Das SRF hat betont, dass es hinter seiner Berichterstattung steht, da Journalisten prinzipiell die Beweislast bei Prozessen wegen Ehrverletzung tragen. Der umstrittene Artikel soll weiterhin online bleiben, es wird jedoch überlegt, ob ein Hinweis auf das Urteil hinzugefügt werden soll.
Die Reaktionen auf die Verurteilung sind gemischt. Während einige die Entscheidung als notwendig erachten, um die Integrität der Berichterstattung zu wahren, sehen andere dies als einen besorgniserregenden Trend, der die Medienfreiheit gefährdet. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich dieser Fall auf die Schweizer Medienlandschaft auswirken wird.