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SP vs. 20 Minuten – Das Urteil des Presserats sorgt für Aufsehen!

2024-09-27

Autor: Lara

Hintergrund der Kontroversen

Eine Presseratsbeschwerde der Sozialdemokratischen Partei (SP) im Zusammenhang mit ihrer Wahlkampfkampagne sorgte im März 2023 für großes Aufsehen. Unterstützer wurden dazu aufgerufen, eine Petition zu unterzeichnen, in der sie 20 Minuten vorwarfen, über den Fall Windisch irreführend zu berichten und "SVP-Propaganda gegen Geflüchtete" zu verbreiten.

Die SP stellte eine Schlagzeile von 20 Minuten, die lautete: "49 Mieter müssen Wohnungen wegen Asylunterkunft verlassen", unter einen roten Fake-News-Stempel und beanspruchte, dass die Berichterstattung fehlerhaft sei. Die Chefredaktion von 20 Minuten konterte mit einer Erklärung, dass die Kampagne rufschädigend sei.

Der Fall Windisch – Ein Blick auf die Fakten

Ende Februar 2023 nahm der Fall Windisch Fahrt auf. Etwa 50 Mieterinnen und Mieter mussten ihre Wohnungen räumen, nachdem der Kanton Aargau mit dem Eigentümer einen Vertrag über die Unterbringung von Asylsuchenden in diesen Häusern geschlossen hatte. Der Eigentümer kündigte bald danach an, dass die 32 Wohnungen ohnehin abgerissen werden müssten, was den eigentlichen Hintergrund der Kündigungen in ein anderes Licht rückt.

Die Argumentation der SP und ihre rechtlichen Schritte

Das Co-Präsidium der SP, vertreten durch Cédric Wermuth und Mattea Meyer, beauftragte einen bekannten Medienanwalt, um gegen 20 Minuten vorzugehen. In ihrer Beschwerdeschrift wurde argumentiert, dass die Berichterstattung die Wahrheitspflicht verletzt habe, da nicht ausreichend klar gemacht wurde, dass die Räumungen auch wegen des bevorstehenden Abrisses stattfanden.

Widerstand von 20 Minuten

In ihrer Antwort stellte die Redaktion klar, dass eine differenzierte Darstellung des Falles angestrebt wurde und dass alle relevanten Stimmen, einschließlich des Eigentümers, gehört wurden. Ein eigener Artikel wurde dem Bauvorhaben gewidmet, welches erst nach der Kündigung der Mieter nach Publik gemacht wurde. Der Kantonale Sozialdienst hatte zudem schon Monate zuvor zugesagt, die Liegenschaft für Asylsuchende zu mieten.

Das Urteil des Presserats – Ein spannendes Ergebnis!

Nachdem die Beschwerde eineinhalb Jahre lang behandelt wurde, kam der Presserat zu dem Schluss, dass 20 Minuten im Kern korrekt berichtet habe. Die erste Artikelreihe verstieß nicht gegen den Pressekodex und stellte die damaligen Fakten wahrheitsgetreu dar.

Allerdings kam der Presserat auch zu dem Urteil, dass die Folgeartikel in der Printausgabe nur „einen Teil der Wahrheit“ dargestellt hätten, da die Anzeichen für ein Bauprojekt nicht erwähnt wurden. In diesem Punkt wurde die Wahrheitspflicht verletzt.

Ein Zweig im öffentlichen Diskurs

Die Chefredaktion von 20 Minuten äußerte sich erleichtert über das Urteil des Presserats, betonte jedoch, dass sie der Meinung sei, eine Berichtigung sei nicht nötig, da die Tatsache, dass Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen räumen mussten, unbestreitbar sei. Bis heute ist das Baugesuch nicht eingereicht worden, und die Gemeinde Windisch führt keine Vorabklärungen durch.

Der Presserat erwähnte indessen nicht die problematische Verwendung des Klageinstruments durch die SP als Wahlkampfmittel, was die Besorgnis nährte, dass solche Taktiken in Zukunft Schule machen könnten.

Ungeachtet dieser Kontroversen wird 20 Minuten auch weiterhin unparteiisch über alle Parteien berichten und deren Anliegen mit der nötigen Fairness behandeln.