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Schockierende Strafe für alkoholisierten Fahrer: 45'500 Franken für Geschäftsmann in Zürich

2024-09-24

Ein 45-jähriger Geschäftsführer wurde im Oktober 2023 vom Bezirksgericht Zürich verurteilt, nachdem er im März 2022 mit seinem Mercedes in einen Unfall verwickelt war. Der Mann wollte sein Fahrzeug nur wenige Meter vor seinem Wohnhaus in der blauen Zone in die Tiefgarage umparken, als er mit 1,86 Promille Alkohol im Blut das Auto einer Nachbarin rammte, die gerade dabei war, aus der Garage zu fahren.

Der Vorfall führte zu erheblichen Blechschäden und beschleunigte eine bereits angespannte Rechtslage für den Angeklagten. Die Richter verhängten eine unbedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 350 Franken, was sich auf eine Gesamtsumme von 45'500 Franken beläuft. Dieses Urteil wurde maßgeblich damit begründet, dass der Mann bereits mehrmals wegen Alkohol am Steuer verurteilt worden war – insgesamt dreimal, wodurch er als Wiederholungstäter gilt. Zuvor hatte er 2021 eine Geldstrafe von 30'000 Franken erhalten.

Kurioserweise erklärte seine 38-jährige Ehefrau, die kurz nach dem Vorfall bei der Polizei aussagte, dass sie gefahren sei. Aufgrund dieser Aussagen wurde sie wegen Begünstigung verurteilt, jedoch mit einer bedingten Geldstrafe. Das Paar hat gegen diese Urteile Berufung eingelegt, weshalb der Fall jetzt das Obergericht beschäftigt.

Während der Verhandlung behauptete der Mann: „Ich war alkoholisiert, aber ich bin nicht gefahren.“ Seine Frau stimmte dem zu und bestätigte, dass sie das Auto steuerte. Der Angeklagte erklärte weiter, dass er nach einem geschäftlichen Dinner mit dem Taxi nach Hause gekommen sei und seine Frau um Hilfe beim Einparken gebeten hätte. Dabei sei der Unfall mit der Nachbarin geschehen.

Der Richter stellte jedoch in Frage, warum die Polizei nicht von ihm, sondern von der Nachbarin gerufen wurde, wenn er nicht betrunken und nicht am Steuer gewesen sei. Er fragte skeptisch: „Warum sollten die Nachbarin und eine Zeugin Sie fälschlicherweise bezichtigen?“

Bei zwei Atemalkoholtests vor Ort und einem weiteren, detaillierteren Test auf der Polizeistation wurde ein höherer Alkoholwert festgestellt – ein Ergebnis, das der Beschuldigte vehement bestritt. Trotz seiner Einwände entschied das Obergericht, das Urteil des Bezirksgerichts zu bestätigen, da es den Aussagen der Nachbarin und weiteren Zeugen glaubte.

Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass der Angeklagte möglicherweise mit einem Entzug seines Führerscheins rechnen muss. Der Richter bemerkte, dass der Versuch, die Verantwortung auf seine Frau abzuwälzen, teilweise nachvollziehbar sei, aber dennoch nicht von den schwerwiegenden Konsequenzen ablenken könne.

Diese heftige Strafe trifft nicht nur den Geschäftsmann, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die zunehmenden Probleme mit alkoholisierten Fahrern in der Schweiz. Experten warnen davor, dass solche Vorfälle nicht nur persönliche Tragödien begegnen, sondern auch eine ernste Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Zahlen des Schweizer Bundesamts für Statistik zeigen einen besorgniserregenden Anstieg von Alkohol-Unfällen in den letzten Jahren, was sogleich die Notwendigkeit von strengeren Gesetzen und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit unterstreicht.