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Rechtsextreme Gruppierung Junge Tat vor Gericht: Einblicke in die Machenschaften

2024-11-03

Autor: Sofia

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Junge Tat Strafbefehle erlassen, die ein ernüchterndes Bild über ihre Aktivitäten und Verbindungen zeichnen.

Den Beschuldigten werden zahlreiche schwere Vergehen vorgeworfen, darunter Rassendiskriminierung, Nötigung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Die Staatsanwaltschaft fordert insgesamt 70'000 Franken an Geldstrafen. Unter den Angeklagten befinden sich ein AfD-Politiker aus Deutschland, eine ehemalige Juso-Aktivistin und ein christlicher Nationalist mit serbischen Wurzeln aus dem Thurgau.

Die Gruppe Junge Tat ist seit 2022 in den Schlagzeilen, insbesondere wegen ihrer militanten Aktionen, die oft in gewaltsamen Auseinandersetzungen gipfeln. Ein bemerkenswerter Vorfall war eine Störung einer Dragqueen-Vorlesung in Zürich, bei der homophobe Parolen gerufen und Rauchpetarden gezündet wurden. In diesem Zusammenhang ließen die Beschuldigten laut Staatsanwaltschaft die Einschüchterung der Teilnehmer billigend in Kauf.

Die Jungen Tat pflegt enge Kontakte zu rechtsextremen Gruppen in Deutschland und hat prominente Figuren der Szene eingeladen, wie Martin Sellner von der Identitären Bewegung Österreich, dem jedoch die Einreise in die Schweiz verweigert wurde.

Ein Gerichtsprozess gegen die Gruppierung ist für 2025 angesetzt, wobei die Vorwürfe gegen die Mitglieder vor dem Hintergrund eines steigenden Rechtsextremismus in Europa betrachtet werden müssen. Besonders alarmierend ist der Fall des 21-jährigen Thurgauers, der mit der höchsten bedingten Geldstrafe von 18'000 Franken konfrontiert wird. Auch die Ex-Juso-Aktivistin, die früher in der Klimabewegung tätig war, und der 34-jährige AfD-Kandidat sind Teil dieser Verhandlungen.

Darüber hinaus gibt es laufende Ermittlungen gegen die beiden Gründer der Gruppe, die mutmaßlich an weiteren Straftaten beteiligt waren, darunter eine Belagerung einer Flüchtlingsunterkunft in Bayern. Bisher liegen jedoch keine direkten Strafbefehle gegen sie vor.

Die Junge Tat beruft sich auf die Meinungsfreiheit und sieht sich selbst als Opfer staatlicher Repression. Die Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Bekämpfung von Extremismus wird in den kommenden Jahren voraussichtlich an Intensität gewinnen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz in diesem sensiblen Fall entscheiden wird. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.