Gesundheit

Landwirt wird bei -7 °C bestraft: Unglaubliche Konsequenzen für die Düngung in Deutschland!

2025-03-12

Autor: Emma

Ein Landwirt aus Varel in Niedersachsen hat am Dienstag, dem 18. Februar 2025, bei frostigen -7 °C Gülle auf den gefrorenen Boden aufgebracht und sieht sich nun rechtlichen Konsequenzen gegenüber. Laut einem Polizeibericht gestand der Landwirt die Tat und hörte auf eigenen Wunsch mit dem weiteren Ausbringen auf. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde bereits eingeleitet.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass viele Landwirte in Deutschland aufgrund von Veränderungen im Düngerecht die Frosttage bei ihren ersten Düngergaben oft ignoriert haben. Seit 2020 ist es gemäß der Düngerverordnung zwingend erforderlich, dass der Boden während der Düngung vollständig frostfrei ist. Selbst wenn nur oberflächliche Frostschichten vorhanden sind, ist die Düngung nicht erlaubt.

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein erklärt: „Entscheidend ist der Zustand des Bodens während der Düngung und nicht, ob er tagsüber irgendwann auftaut. Daher dürfen Düngemittel, sowohl mineralische als auch organische, nur in frostfreien Zeiträumen ausgebracht werden.“ Dies ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ökologische Notwendigkeit. Ein Missbrauch dieser Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, insbesondere wenn absichtlich oder fahrlässig Stickstoff auf gefrorenem Boden aufgebracht wird. Die auferlegten Bußgelder können bis zu 150.000 Euro betragen, wie Dr. Jörn Krämer vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) informiert.

Bei Verstöße gegen die Düngeregeln drohen den Landwirten Kürzungen ihrer Zahlungen. Im Normalfall beträgt die Kürzung 3 % der gesamten Förderungen, die einem Antragsteller zustehen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann dies bis zu 10 % betragen. Bei absichtlichen Verstößen sind sogar Kürzungen von mindestens 15 % möglich.

Der Fall des Landwirtes aus Varel hat eine neue Diskussion über die Düngeregularien in der Frostzeit entfacht. Lars Kaper, Vorsitzender des Kreislandvolks Friesland, stellt sich schützend hinter seinen Berufskollegen: „Der Landwirt hat fachlich keine Fehler gemacht“, äußert er gegenüber NWZ Online. Er verweist auf geringere Emissionen und den Bodenschutz, auch bei Frost. Tatsächlich sei die Zeit für die Düngung von Grünland und Wintergetreide günstig gewesen, da Stickstoff bis zu acht Wochen für die Pflanzenwurzeln verfügbar benötigt.

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall auf zukünftige Düngestrategien in Deutschland auswirken wird. Experten bitten um mehr Sensibilität in der Landwirtschaft, um ökologische und wirtschaftliche Interessen in Einklang zu bringen.