Nation

Krieg in der Ukraine: Sollten Schweizer Kämpfer straffrei ausgehen?

2025-01-20

Autor: Nina

Darum geht es

In der Schweiz ist es gesetzlich verboten, in fremde Kriegsdienste einzutreten, mit wenigen Ausnahmen. Aktuell dürfen nur Doppelbürger und Personen, die mit ausdrücklicher Erlaubnis des Bundesrats in fremde Militärdienst eintreten, davon abweichen.

Eine neue parlamentarische Initiative von SP-Nationalrat Jon Pult verlangt nun zusätzliche Ausnahmen für Schweizer, die in der Ukraine für „Freiheit, Demokratie und Menschenrechte“ kämpfen. Diese Vorschläge stehen im Kontext der Diskussionen über die ethischen und rechtlichen Implikationen des Militärdienstes im Ausland.

Parallel dazu gibt es bereits ähnliche Anträge, die Amnestie oder Straffreiheit für Schweizer fordern, die in der Vergangenheit gegen den Islamischen Staat oder im Widerstand gegen das Dritte Reich gekämpft haben.

Diese Debatte über die Lockerung des sogenannten „Söldnerartikels“ sorgt für hitzige Diskussionen in Bern. SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi argumentiert, dass dies nicht mit der bewährten Neutralität der Schweiz vereinbar wäre. Die Neutralität ist eines der zentralen Elemente der Schweizer Außenpolitik und hat einen hohen symbolischen Wert.

Aktuelle Situation

Es laufen momentan dreizehn Verfahren aufgrund des Verdachts auf illegale Teilnahme an fremden Militärdiensten im Ukraine-Konflikt, erklärt die Militärjustiz. „In allen Fällen geht es um Schweizer Bürger, die für die Ukraine gegen Russland kämpfen“, so Mediensprecherin Larissa Goldschmid.

Jon Pult äußert sich klar: „Wer für Freiheit und Völkerrechte kämpft, sollte in der Schweiz nicht verfolgt werden.“ Seiner Ansicht nach sollte diese Ausnahme sowohl für die Ukraine als auch für ähnliche Konflikte gelten.

Die Debatte um mögliche Rehabilitation von Schweizern, die in der Vergangenheit in der französischen Résistance oder im Syrienkrieg gegen den IS gekämpft haben, ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Diskussion. Der Nationalrat wird sich in Kürze mit diesen Vorstößen befassen.

Gesetzliche Konsequenzen

Der Verstoß gegen den Söldnerartikel kann mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Pult argumentiert jedoch, dass die Schweiz keine völkerrechtlichen Verpflichtungen hat, diese Bürger zu bestrafen: „Die Neutralität verbietet der Schweiz lediglich militärisches Eingreifen – die Nichtverfolgung würde die Neutralität nicht beeinträchtigen.“

Allerdings macht Aeschi deutlich, dass dies nicht mit der Neutralität vereinbar sei und wiederholt betont, dass jeder Schweizer Bürger der Militärdienstpflicht unterliegt und seinen Dienst in der Schweizer Armee leisten sollte.

Die grundsätzliche Frage, ob Schweizer für fremde Kriegsdienste straffrei bleiben sollten, bleibt umstritten. Während einige eine straffreie Regelung in bestimmten Fällen unterstützen, plädieren andere dafür, die Gesetze strenger anzuwenden. Die Öffentlichkeit ist sich uneins und wird auch durch die Medienberichterstattung zu diesem Thema weiter angeregt, sich eine Meinung zu bilden.

Die laufenden Entwicklungen und die unterschiedlichen Standpunkte zu diesem sensiblen Anliegen werden auch weiterhin eine wichtige Rolle im politischen Diskurs der Schweiz spielen.